Arbeitszimmer Ortsbesichtigungen

Hallo Forum,

nehmen wir an Person X hat letzten Freitag ein Schreiben vom Finanzamt erhalten. Darin steht, dass das geltend gemachte Arbeitszimmer bei einer Ortsbesichtigungen zur Glaubhaftmachung begutachtet wird.

Handelt es sich bei diesem Schreiben um „Spam“ oder gibt es so etwas wirklich? Darf das Finanzamt nach schriftlicher Anmeldung die Wohnung betreten (vielleicht mehr eine Rechtsfrage).

Hat jemand von euch schon einmal von einem Besichtigungstermin gehört?

Danke

Konrad.

selbstverständlich gibt es sowas, es ist sogar üblich, also machen Sie einen Termin und seien Sie nett!

E.

Hallo Konrad,

das Finanzamt darf das, wenn es zur Ermittlung des Sachverhaltes beiträgt. Das ergibt sich aus der Abgabenordnung, dem „Grundgesetz“ des Steuerrechts (§ 92 AO).

Und es ist auch gerade bei dem Streitpunkt „Arbeitszimmer“ gang und gebe, das Zimmer persönlich unter die Lupe zu nehmen, da oft seitens des Finanzamts in Frage gestellt wird, dass das Zimmer ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt wird.

Das ist also kein „Spam“, sondern bitterer Ernst.

Viele Grüße
experttobe

selbstverständlich gibt es sowas, es ist sogar üblich,

? hab noch nie gehört, dass ein finanzbeamter das arbeitszimmer sehen will… finde das jetzt nicht gerade üblich… aber es ist durchaus möglich…

an den fragesteller:

es erledigt sich solch eine anfrage u.u. dadurch, dass man dem finanzamt mitteilt, dass man üblicherweise mo.-fr. von 06:30 - 18:00 arbeitsbedingt ausser haus ist und vor bzw. nach dieser zeit eine besichtigung gerne möglich ist. oder man fragt mal, ob ein paar schnappschüsse ausreichen zu geltendmachung…

gruß inder

Hallo,

das Finanzamt kann X nicht zwingen, das Arbeitszimmer besichtigen zu dürfen; wenn X sicher weigert, kann es allerdings die steuerliche Anerkennung des Arbeitszimmers verweigern.

Besonders eifrige Kollegen machen übrigens auch mal solche Besichtigungen am Wochenende, wenns beim Steuerpflichtigen nicht anders geht - wir sind schließlich bürgerfreundlich!

Gruß,
Markus

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo, Finanzamtsbesuch bei erstmaliger Geltendmachung eines Arbeits-
zimmers ist üblich.
12 Stunden ausser Haus arbeiten und dann noch Arbeitszimmer?? Gruß

Hallo, Finanzamtsbesuch bei erstmaliger Geltendmachung eines
Arbeits-
zimmers ist üblich.

…aber nicht in hessen. ich habe ca. 50 AZ-fälle, davon bestimmt 30 lehrer, alleine im verwandtenkreis 5.

ich habe die letzten 10 jahre nicht einen einzigen fall gehabt, wo ein finanzbeamter aus seinem bau kam und sich ein arbeitszimmer ansehen wollte und kenne sonst auch keinen fall persönlich vom „hörensagen“, aber vllt. ticken ja im „ländle“ die uhren anders…

gruß inder

Hallo!
Vielleicht es so, dass es von Land zu Land anders behandelt wird. Hier in NRW, genauer im Pott, habe dass schon häufiger erlebt. Besonders, wie Jackson schon erwähnte, bei erstmaliger Geltendmachung.

Es gibt aber auch die Variante Grundriss plus Fotos.

Schöne Grüße in die Heimat :wink:
experttobe

Es gibt aber auch die Variante Grundriss plus Fotos.

Schöne Grüße in die Heimat :wink:
experttobe

jo, eigentlich bisher höchstens mal grundriss, gibt ja auch nen extra 3 seitigen vordruck glaube ich. ich hatte schon mehrere 2 zimmer wohnungen ohne ortstermin, da wäre es durchaus mal angebracht gewesen und mit einigem aufwand verbunden… bett ins wohnzimmer usw…

gruß zurück aus offebach