Finanzielle Vorteile einer Hochzeit

Hallo,

mich würde interessieren, wie man die finanziellen/steuerlichen Vorteile einer Hochzeit ermitteln kann, bzw. ob sich eine Hochzeit finanziell immer „lohnt“.
Gelesen haben ich kürzlich, dass es sich steuerlich erst lohnt, wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere.
Ist das so richtig?

Damit ich es besser nachvollziehen kann, nenne ich mal ein Beispiel:

Ehegatte 1: Brutto ca. 3500 €
Ehegatte 2: Brutto ca. 1100 € (0,5 Kinderfreibetrag)

Kann mir jemand anhand dieses Beispiels ungefähre Zahlen nennen wie es nach einer Heirat Netto aussehen würde?
Ich habe zwar einen Onlinerechner dafür gefunden (http://www.n-heydorn.de/steuer.html) kann damit aber wenig anfangen, ist Neuland für mich.

Danke und Gruß
Aries

ob sich eine Hochzeit finanziell immer „lohnt“.

Ja, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind wesentlich höher.

Ja, die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind wesentlich
höher.

=> aber nur noch bis zum 31.12.2008. Wenn bis dahin die Regierung nicht in die Puschen kommt, gibt es kein Erbschaftsteuergesetz mehr :wink:

Hallo,

ob sich eine Hochzeit finanziell immer „lohnt“.

Also, je nachdem wie groß man feiert, muss man erstmal kräftig „investieren“. Ob man das Geld wieder rausholen kann, ist fraglich.

Im Falle einer Scheidung kann es auch recht teuer werden. Es muss halt immer die Gesamtsituation betrachtet werden und nicht nur die Unterschiede in der monatlichen Steuerbelastung.

Aus finanziellen Gründen würde ich eher abraten.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo

Ehegatte 1: Brutto ca. 3500 €
Ehegatte 2: Brutto ca. 1100 € (0,5 Kinderfreibetrag)

Kann mir jemand anhand dieses Beispiels ungefähre Zahlen
nennen wie es nach einer Heirat Netto aussehen würde?
Ich habe zwar einen Onlinerechner dafür gefunden
(http://www.n-heydorn.de/steuer.html) kann damit aber wenig
anfangen, ist Neuland für mich.

Du brauchst z.B. nur mal „Zusammenveranlagung“ und „getrennte Veranlagung“ nacheinander wählen (und 2008) und siehst dann sehr verschiedene Ergebnisse. Getrennte Veranlagung wäre etwa vergleichbar mit „nicht verheiratet“.

Beatrix