nehmen wir an, der Privatmann Emil hat 1996 für 10.000 Franken 5% der Aktienanteile an einer schweizer AG erworben. 2006 ging die Firma konkurs.
Er hat somit einen Veräußerungsverlust nach §17 EStG in Höhe von 10.000 Franken.
Ist bei der Versteuerung dieses Verlustes das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden, so dass er nur 5000 Franken geltend machen kann?
Allerdings lese ich immer sehr genau. Und da steht, dass steuerfrei ist: die Hälfte des Veräußerungs preises , nicht des Verlustes.
Genau genommen ist also die Hälfte von Null (= der Veräußerungspreis), also Null Franken steuerfrei. Somit könnte doch die ganze Summe angesetzt werden!!! Oder?