Halbeinkünfte bei Veräußerungsverlust nach §17?

Hallo,

nehmen wir an, der Privatmann Emil hat 1996 für 10.000 Franken 5% der Aktienanteile an einer schweizer AG erworben. 2006 ging die Firma konkurs.

Er hat somit einen Veräußerungsverlust nach §17 EStG in Höhe von 10.000 Franken.
Ist bei der Versteuerung dieses Verlustes das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden, so dass er nur 5000 Franken geltend machen kann?

In welchem Gesetz o.ä. steht das geschrieben?

Vielen Dank!
Harvey

Ist bei der Versteuerung dieses Verlustes das
Halbeinkünfteverfahren anzuwenden, so dass er nur 5000 Franken
geltend machen kann?

ja

In welchem Gesetz o.ä. steht das geschrieben?

§ 3 Nr. 40c EStG

Hallo,

In welchem Gesetz o.ä. steht das geschrieben?

§ 3 Nr. 40c EStG

Super, vielen Dank!

Allerdings lese ich immer sehr genau. Und da steht, dass steuerfrei ist: die Hälfte des Veräußerungs preises , nicht des Verlustes.
Genau genommen ist also die Hälfte von Null (= der Veräußerungspreis), also Null Franken steuerfrei. Somit könnte doch die ganze Summe angesetzt werden!!! Oder?

Grüße
Harvey

Beachtung der Paragrafen 3, 3c, 17 EStG
Hi !

Hier müssen bei der Berechnung mehrere Paragrafen beachtet werden.

Der Grundsatz ist in § 17 Abs. 2 EStG festgehalten

Gewinn = Preis ./. Anschaffungskosten (AK) ./. Veräußerungskosten.

§ 3 Nr. 40 Buchstabe c EStG sagt nun, dass für den „Preis“ nur die Hälfte anzusetzen ist.

§ 3c Abs. 2 EStG sieht für die AK und die Kosten den hälftigen Abzug vor.

Im Ergebnis wird damit die Hälfte des Gewinns/Verlustes steuerlich berücksichtigt.

BARUL76

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Hi,

vielen Dank!

Grüße, Harvey