Arbeitszimmer absetzbar?

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Dez 2000

Ich bin GmbH-GF, habe aber keinen Büroraum im GmbH-Büro, sondern sitze permanent bei einem Kunden.
Zudem habe ich ein Nebengewerbe, welches ich von zu Hause im Arbeitszimmer erledige.
Mein Arbeitszimmer im eigenen Haus ist nicht 100% Arbeitszimmer, sondern beinhaltet auch eine Bibliothek mit immerhin 3000 privaten Büchern. Ansonsten ist alles andere als Bürogegenstände klar erkennbar und wurde auch entsprechend geltend gemacht.
Kann ich hier auch etwas an den Raumkosten absetzen? Anteiliger Kreditzins, Heizung, Strom????
Ich möchte hier nicht besch......, aber auch alle legalen Möglichkeiten nutzen.
Danke vorab
Michael

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
    Re: Arbeitszimmer absetzbar?

    klar, soweit deine berufliche taetigkeit (auch nebengewerbe) von dort aus geführt wird.

    du legst alle laufenden kosten (nebenkosten, hyp.zinsen, eventuell AfA o. Miete) auf den quadratmeter um, dann hast du das was du im jahr als ausgaben ansetzen kannst... vergiss auch nicht anteilige gebäudeversicherungen, grundsteuern, müllabfuhr, schornsteinfeger, heizungsmonteuer und dergleichen...

    natuerlich bist du im falle des falles beweispflichtig, das du den raum nur gewerblich nutzt, vielleicht nimmst du für deinen bücherschrank noch einen abschlag von x quadratmeter ;)

    so long

    shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!