Hi,
es hilt das DBA Österreich,
ja, aber ist DBA ein allgemein verständlicher Begriff??
DBA ist Doppelbesteuerungsabkommen
das Einkommen wird in Ö.
versteuert,
ja welches Einkommen? im Sachverhalt heißt es
Sie arbeitet in Deutschland und Er in Österreich!
also ist das Statement
das Einkommen wird in Ö.
versteuert,
in dieser Kürze schlicht falsch
muss aber als Progressionsvorbehalt in D.
angegeben werden, ausl. Steuern werden angerechnet,
ja was, steuerfrei oder Anrechnung
=> dies ist grottenfalsch
aber man
kann auch wählen,
nee, es gibt kein Wahlrecht, da es im Sachverhalt heißt
Ein in Deutschland lebendes Ehepaar mit einem Kind
dass Einzelveranlagung der Ehefrau hier,
dann aber Steuerklasse 1 nicht 3-
nein, Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung, aber auf keinen Fall Einzelveranlagung
Tipp: mal vom Stb
durchrechnen lassen!
aber dann einen auswählen, der das auch blickt
Zur Weiterbildung der notwendigsten Grundlagen
http://209.85.135.104/search?q=cache:gyS-N__YROAJ:ww…
Schöne Grüße
C.