Einer arbeitet im Inland und einer im Ausland

Hallo Liebe Experten,

nehmen wir mal an .Ein in Deutschland lebendes Ehepaar mit einem Kind.Sie arbeitet in Deutschland und Er in Österreich! Er ist bei einer Östereichischen Firma angestellt und zahlt dort auch seine Lohnsteuern. Müsste Er dann in Deutschland auch noch Lohnsteuer nachzahlen? Und wenn er in Deutschland keine Steuern zahlt kann dann seine Frau in die für sie günstigste Steuerklasse wechseln ohne Angst haben zu am ende des Jahres nachzahlen zu müssen!

Danke im voraus!

es hilt das DBA Österreich, das Einkommen wird in Ö. versteuert, muss aber als Progressionsvorbehalt in D. angegeben werden, ausl. Steuern werden angerechnet, aber man kann auch wählen, dass Einzelveranlagung der Ehefrau hier, dann aber Steuerklasse 1 nicht 3- Tipp: mal vom Stb durchrechnen lassen!

E.

Hi,

es hilt das DBA Österreich,

ja, aber ist DBA ein allgemein verständlicher Begriff??
DBA ist Doppelbesteuerungsabkommen

das Einkommen wird in Ö.
versteuert,

ja welches Einkommen? im Sachverhalt heißt es

Sie arbeitet in Deutschland und Er in Österreich!

also ist das Statement

das Einkommen wird in Ö.
versteuert,

in dieser Kürze schlicht falsch

muss aber als Progressionsvorbehalt in D.
angegeben werden, ausl. Steuern werden angerechnet,

ja was, steuerfrei oder Anrechnung
=> dies ist grottenfalsch

aber man
kann auch wählen,

nee, es gibt kein Wahlrecht, da es im Sachverhalt heißt

Ein in Deutschland lebendes Ehepaar mit einem Kind

dass Einzelveranlagung der Ehefrau hier,
dann aber Steuerklasse 1 nicht 3-

nein, Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung, aber auf keinen Fall Einzelveranlagung

Tipp: mal vom Stb
durchrechnen lassen!

aber dann einen auswählen, der das auch blickt

Zur Weiterbildung der notwendigsten Grundlagen
http://209.85.135.104/search?q=cache:gyS-N__YROAJ:ww…

Schöne Grüße
C.

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Lohn in Österreich
Hi,

jetzt nochmal von Anfang an

nehmen wir mal an .Ein in Deutschland lebendes Ehepaar mit
einem Kind.

also Zusammenveranlagung hier in Deutschland

Sie arbeitet in Deutschland

wird normal in Anlage N erklärt und versteuert

und Er in Österreich!
Er ist bei einer Östereichischen Firma angestellt und zahlt
dort auch seine Lohnsteuern.

dieser Lohn wird als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt, d.h. er erhöht nur den Steuersatz, der auf die inländischen Einkünfte anzuwenden ist. Werbungskosten können auch geltend gemacht werden und vermindern die Progressionseinkünfte. Die Werbungskosten werden nach deutschem Recht berechnet.
Die ausländische Steuer ist nicht anrechenbar, da die entsprechenden Einkünfte als steuerfrei behandelt werden.

Müsste Er dann in Deutschland
auch noch Lohnsteuer nachzahlen?

kommt auf den Einzelfall an. Mit dem Programm Elster kann man das kostenlos durchrechnen. Da es dazu keine Hilfestellung vom Programm gibt, empfehle ich die Steuersparerklärung, denn die rechnen auch zuverlässig Fälle mit Progressionsvorbehalt
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9182&softCache…
bzw. billiger bei
http://www.amazon.de/Steuer-Spar-Erkl%C3%A4rung-2008…

Und wenn er in Deutschland
keine Steuern zahlt kann dann seine Frau in die für sie
günstigste Steuerklasse wechseln

ja, Steuerklasse 3 ist möglich

ohne Angst haben zu am ende
des Jahres nachzahlen zu müssen!

das sollte man mit einem PC Programm im Einzelfall prüfen

Schöne Grüße
C.