Vollstreckung von Säumniszuschlägen
Von: , Frage gestellt am Mi, 15. Okt 2008
Hallo,
angenommen jemand hat vergessen, 34 Euro Säumniszuschläge zu bezahlen.
Ist das Finanzamt berechtigt, solche Bagatellbeträge durch einen Vollstrecker einzutreiben oder gibt es eine Kleinbetragsgrenze für Vollstreckungen?
Nehmen wir weiter an es wären persönlich Leute bekannt, die Steuerschulden in viel erheblicherem Maße haben. Diese Leute haben aber noch nie einen Vollstrecker persönlich gesehen.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit der Mittel?
Bei Nichtzahlung wird Zwangabmeldung des Kfz angedroht. Wie verhält es sich, wenn die Säumniszuschläge aus Umsatzsteuer des Ehemannes stammen, ein Auto aber nur auf die Frau angemeldet ist.
Das Finanzamt kann doch sicher nicht das Auto einer Person anmelden, die gar nicht Steuerschuldner ist?
Gruß
Lawrence
