Hallo,
angenommen jemand hat vergessen, 34 Euro Säumniszuschläge zu bezahlen.
Ist das Finanzamt berechtigt, solche Bagatellbeträge durch einen Vollstrecker einzutreiben oder gibt es eine Kleinbetragsgrenze für Vollstreckungen?
Nehmen wir weiter an es wären persönlich Leute bekannt, die Steuerschulden in viel erheblicherem Maße haben. Diese Leute haben aber noch nie einen Vollstrecker persönlich gesehen.
Wo ist da die Verhältnismäßigkeit der Mittel?
Bei Nichtzahlung wird Zwangabmeldung des Kfz angedroht. Wie verhält es sich, wenn die Säumniszuschläge aus Umsatzsteuer des Ehemannes stammen, ein Auto aber nur auf die Frau angemeldet ist.
Das Finanzamt kann doch sicher nicht das Auto einer Person anmelden, die gar nicht Steuerschuldner ist?
Gruß
Lawrence
Die Vollstreckung erfolgt erst ab 50 €.
Zudem meldet das Finanzamt auch keine Autos an.
Hallo und danke für die Antwort
Die Vollstreckung erfolgt erst ab 50 €.
ist man dann mit 34 Euro SZ + 20 Euro Vollstreckungskosten über dieser Grenze, obwohl diese doch nur durch die Vollstrekung verursacht wurden?
Das wäre doch unlogisch, denn ohne Vollstreckung wären die Grenzen für die Vollstreckung doch unterschritten??
Zudem meldet das Finanzamt auch keine Autos an.
Ab! Das sollte natürlich „ab“ heißen.
Gruß
Lawrence
Soweit ich weiß sind das interne Anweisungen und die betreffen nur die Steuerschuld also Netto und ohne Vollstreckungskosten. Es lohnt sich eben nicht der Aufwand um weniger als 50 € beizutreiben. Wenn dafür der Vollzieher mit dem Dienstwagen den Schuldner extra anfahren muss, dann steht das in keinem Verhältnis Nutzen/Aufwand.
Allerdings wird natürlich zuvor versucht, die Beträge mittels Konten- oder Gehaltspfändung beizutreiben. Wenn das alles nicht klappt, werden die Beträge in der Regel niedergeschlagen und erst wenn sich später mal ein Guthaben ergeben sollten, werden die Beträge getilgt.
Hallo,
Bei Nichtzahlung wird Zwangabmeldung des Kfz angedroht.
Egal wie die Verhältnismäßigkeit auch aussehen mag, das Finanzamt kann nach Kfz-Steuergesetz, die Zwangsstillegung eines Fahrzeuges bei der Zulassungsstellung wegen nicht Entrichtung der Kfz-Steuer, stellen.
Das machen die auch, weil grundsätzlich die KfzSt eine Jahresteuer ist, und eine Stundung nicht vorgesehen ist.
Ihr werdet euch wundern, was die Vollstrechungsstelle des FA alles veranlasst.
Grüsse
Rainer
Hallo Eigennutz,
bei Nichtzahlung der Kfz-Steuer erscheint diese Maßnahme durchaus plausibel und berechtigt.
Wenns aber um Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer geht?
Gruß
Lawrence
Die Vollstreckung erfolgt erst ab 50 €.
Zudem meldet das Finanzamt auch keine Autos an.
Das können die vom Finanzamt - nun wirklich nicht - aber die können eine Zwangsstillegung beim Straßenverkehrsamt beantragen, genauso wie es Versicherungsgesellschaften bei nicht Bezahlter Haftplichtversicherung können.
Danke für deine super Äußerung, und die war jetzt hilfreich, verstehe ich nicht
Grüsse
Rainer
Die Vollstreckung erfolgt erst ab 50 €.
Zudem meldet das Finanzamt auch keine Autos an.
Ich habe sogar schon in der Vergangenheit erlebt, das durch das Finanzamt wegen nicht Entrichtung der Kfz-Steuer ein Fahrzeug eingezogen wurde (durch Abschleppen) und es kahm in die Zwangsversteigerung des Finanzamtes zur Begleichung der Kfz-Steuer.
Das kannst du dir nicht vorstellen, aber so etwas ist durchaus möglich.
Schöne Grüsse und noch mal danke für deinen Beitrag
Rainer