Re: Umsatzsteuerbefreiung bei Lieferungen in EU-La
Hallo,
einen innergemeinschaftlichen Erwerb von Dienstleistungen gibt es nicht, weder im deutschen noch im holländischen Umsatzsteuergesetz.
Bei Dienstleistungen muss man ermitteln in welchem Land der Ort der sonstigen Leistung liegt, das ist in §3a UStG geregelt.
Liegt der Ort der sonstigen Leistung demnach im Inland ist die sonstige Leistung in Deutschland Steuerpflichtig, d.h. deutsche USt muss in Rechnung gestellt, bezahlt und abgeführt werden.
Liegt der Ort der sonstigen Leistung in Holland, dann wäre eigentlich die niederländische Umsatzsteuer zu berechnen, zu zahlen und abzuführen.
Hier gibt es aber eine Ausnahme, wenn der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist. In diesem Fall ist die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger zu berechnen und abzuführen (tats. wie beim innergemeinschaftlichen Erwerb), heisst aber Umkehr der Steuerschuldnerschaft und ist in § 13b Nr. 1 UStG geregelt.
Grüße
Chris
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]