7 % und 19 % Mehrwertsteuer

Hallo!

Ich bin hier gerade am rotieren mit den Mehrwertsteuersätzen.

Der Fall:

Es wird Catering eingekauft das mit 7% Mehrwertsteuer versteuert wird.
10,70 € brutto

Angenommen die Cateringkosten werden an den Endkunden im restaurant weitergegeben, dann müsste doch im Restaurant mit 19 % versteuert werden.Also:
11,90 € brutto

Heißt das ich habe einen Gewinn von 1,20 € brutto?

Oder was heißt das jetzt?

Vielen vielen Dank für die Hilfe…!! :smile:

da Air-Ric

Moin, da Air-Ric,

der Mehrwertsteuersatz hängt am Produkt, nicht am Verbraucher. Und die Mehrwertsteuer gehört nicht dem Verkäufer, sondern dem Staat :smile:

Gruß Ralf

Hallo,

Heißt das ich habe einen Gewinn von 1,20 € brutto?

nur, wenn Du die Steuer nicht ordnungsgemäß abführst. Im Regelfall zählt die erhobene Mehrwertsteuer aber nicht zum Gewinn.

Gruß

S.J.

Hallo,

die Umsatzsteuer hängt hier irgendwie schon am Verbraucher.
Es gibt nämlich 7%-ige Mitnahmeverbraucher und 19%-ige Hieresserverbraucher.
Das Produkt bleibt dasselbe.

Eine der unsinnigsten Regeln des Umsatzsteuerrechts überhaupt!

Gruß
Lawrence

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Lawrence,

Es gibt nämlich 7%-ige Mitnahmeverbraucher und 19%-ige
Hieresserverbraucher.

die unselige McSchnellfraß-Regelung - die gibt es immer noch? Die hatten doch einen Trick gefunden, wie sie den einen Satz auf den Bon kriegen und den anderen in die Kasse, aber ich komm nicht mehr drauf. Bei denen brauche ich mich nicht zu bewerben :smile:

Eine der unsinnigsten Regeln des Umsatzsteuerrechts überhaupt!

Wohl wahr - da möcht man mal die Begründung lesen.

Gruß Ralf

die unselige McSchnellfraß-Regelung - die gibt es immer noch?
Die hatten doch einen Trick gefunden, wie sie den einen Satz
auf den Bon kriegen und den anderen in die Kasse, aber ich
komm nicht mehr drauf

=> das ist kein trick, sondern gesetz: § 3 Absatz 1 und 9 UStG sowie § 12 UStG

=> der Sinn hinter dieser Regelung: Bei Verzehr an Ort und Stelle stehen Service etc. pp. im Vordergrund, also eine Leistung. Bei der Mitnahme behandelt man das so wie beim EInkauf im Supermarkt. Da steht die Lieferung im Vordergrund. Unsinnig ist das keineswegs, oder wollt ihr auch noch 19% USt auf Nahrungsmittel zahlen?!?

MFG
E

Unsinnig ist das keineswegs, oder wollt ihr auch noch 19% USt
auf Nahrungsmittel zahlen?!?

Nein, die wollen 7% USt im Restaurant zahlen :smile:

Einkauf zu 7%, Verkauf zu 19% = keine 12% Gewinn
Hi !

Es wird Catering eingekauft das mit 7% Mehrwertsteuer
versteuert wird. 10,70 € brutto

Also Einkauf € 10,00 und Vorsteuer € 0,70

Angenommen die Kosten werden an den Gast im Restaurant weitergegeben,
Also:11,90 € brutto

Dann sind das € 10,00 Erlös und € 1,90 Umsatzsteuer

Heißt das ich habe einen Gewinn von 1,20 € brutto?

Nein. Gewinn sind Einnahmen minus Ausgaben. Hier also € 10,00 - € 10,00 sind gleich € 0,00.

Daneben muss noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben werden. In dieser werden die eingenommenen € 1,90 und die bezahlten € 0,70 angegeben. Die Differenz, also € 1,20 muss ans Finanzamt bezahlt werden.

BARUL76

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Moin, E,

Unsinnig ist das keineswegs, oder wollt ihr auch noch 19% USt
auf Nahrungsmittel zahlen?!?

völlig ot: Nahrungsmittel sind was anderes :smile:))

Gruß Ralf