Geldwerter Vorteil durch lebenslanges Wohnrecht?

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Okt 2008

Wenn ein Nicht-Erbberechtigter (z.B. Lebensgefährte/ Freund) nach dem Tod eines Immobilienbesitzers ein lebenslanges Wohnrecht (Grundbucheintrag) in der Immobilie hat, kann dann der Fiskus kommen und was wollen? Wegen Vorteil durch kostenloses Wohnen z.B.?
Zusatzfrage:
Wenn gesetzliche Erben für die Immos da sind: sind die dann erbschaftssteuerpflichtig, obwohl sie keinen Nießbrauch haben?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Geldwerter Vorteil durch lebenslanges Wohnrech

    Hallo,

    es handelt sich um eine Regelmäßig wiederkehrende Nutzung, nämlich die ersparte Miete.
    Diese wird im Rahmen der Erbschaftsteuer ermittelt.
    Dazu wird die ortsübliche Miete mit der Restlebenszeit lt. Sterbetafel multipliziert (stark vereinfachte Darstellung).

    Einkommensteuerlich passiert hier aber gar nichts.

    Gruß
    Lawrence

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Geldwerter Vorteil durch lebenslanges Wohnre

      Danke für die Beantwortung des ersten Teils.
      Wie ist es mit gesetzlichen Erben in diesem Fall, z.B. Kindern ? Müssen sie Erbschaftssteuer zahlen, obwohl sie eine zeitlang keinen Nießbrauch der Immobilie haben? Der Fiskus würde dann ja doppelt kassieren, einmal Erbschaftssteuer von den Kindern und das andere mal für fiktive Mieteinnahmen.

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Geldwerter Vorteil durch lebenslanges Wohnre

        Danke für die Beantwortung des ersten Teils.
        Wie ist es mit gesetzlichen Erben in diesem Fall, z.B. Kindern
        ? Müssen sie Erbschaftssteuer zahlen, obwohl sie eine zeitlang
        keinen Nießbrauch der Immobilie haben?
        Natürlich müssen die das. Der Fiskus würde dann ja doppelt kassieren, einmal Erbschaftssteuer von den Kindern und das andere mal für fiktive Mieteinnahmen.
        Wer keine Einnahmen hat, muss auch nichts versteuern.

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