Ich habe gehört, daß das Finanzamt, wenn man seine Steuererklärung 2000 noch im Januar abgibt, an Fristen bezüglich der Bearbeitung gebunden ist. Ist da was dran? Und wie sind diese fristen!
Ich habe gehört, daß das Finanzamt, wenn man seine
Steuererklärung 2000 noch im Januar abgibt, an Fristen
bezüglich der Bearbeitung gebunden ist. Ist da was dran? Und
wie sind diese fristen!
nein, davon habe ich noch nichts gehört… wozu auch? warum sollte der gesetzgeber seinen behörden fristen setzen? ausserdem haben die FÄ anfang januar bestimmt noch genug 99er geschichten zu erledigen…
shob
Hallo Nicole,
Bearbeitunsfristen bzgl. Abgabe der ESt-Erklärung gibt es meines Wissens nicht. Unabhängig vom Einreichungstag der Erklärung gibt es nur die Möglichkeit einer Beschwerde, wenn der Sachbearbeiter beim Finanzamt pennt und die Erklärung nach langer Zeit noch immer nicht bearbeitet hat.
Ciao
Tom