Anwendung/ Gütligkeitsrahme Betriebstättenerlass

Hallo,
ich würde ganz gerne wissen, wie ich den Betriebsstättenerlass (Grundsätze Der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen) zu verstehen habe.

Ist dieser Erlass nur gültig für das innerstaatliche Recht, d.h. Betriebsstätten, die in der BRD begründet werden? Oder gilt es ebenso für das OECD-MA? Wenn ja, ist es dann mit einem Kommentar des OECD-MA zu vergleichen oder hat das ganze Rechtswirksamkeit o.ä.?

Ich schreibe momentan an einer Diplomarbeit zum Thema „outbound betriebsstätten“ und bin mir nicht sicher inwiefern ich diesen Erlass als Quelle verwenden kann und die dort angegebenen Definitionen zu, z.B. „4.3.Bauausführungen und Montagen“ zu verstehen habe. Kann ich davon ausgehen, dass die dort definierten Begriffe für das OECD-MA fes gelten?

Es würde mir echt super weiterhelfen, wenn mir jemand da eine Auskunft geben könnte.

Liebe Grüße und Danke im Voraus:smile:

Djooona

Hi !

Der Betriebsstättenerlass ist deutsches nationales Recht und kann daher nicht zur Auslegung des Betriebsstättenbegriffes des MA herangezogen werden.

Sicherlich gibt es bei beiden Auslegungen viele Gemeinsamkeiten, aber auch den einen oder anderen Unterschied.

BARUL76

Hey Barul,
Danke! jetzt hast mir schon zum 2. Mal super weitergeholfen:smile:
Es sind so Kleinigkeiten die mich beim Schreiben aufhalten…
Grüße,
Djooona

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]