Hey,
kann mir jemnd sagen, ob bei der Montagebetriebsstätte nach
Art. 5 Abs. 3 OEDC-MA aufgrund des Lex-Specialis Charakters alle Tätigkeiten, wie Vertragsverhandlung, Projektabwicklung, vorbereitende Tätigkeiten (z.B. Aufbau von Baucontainern als Baubüro) sowie anschließende Wartungsverträge unter dem Begriff der Montagebetriebsstätte zu subsumieren sind?
Also kann im Großanlagengeschäft, wo eine industrielle Anlage gebaut wird nur eine Montagebetriebsstätte begründet werden und die feste Geschäftseinrichtung bleibt aussen vor?
Grüße,
djooona:smile: