GbR oder KG?

Hallo,
was sollte, Ihrer Meinung nach, günstiger sein, eine GbR zu gründen oder eine KG? Wo fallen am wenigsten und am niedrigsten Steuern und andere Zahlungen an?
Wenn es möglich wäre, nennen Sie bitte auch, was man normalerweise zahlen (jährlich und einmalig) muss bei GbR und bei KG.
Vielen Dank im Voraus!

Nur mal so zur Info: Die Wahl zwischen GbR und oHG (bzw. KG) ist nicht frei, sondern eine GbR, die ein Handelsgeschäft betreibt, ist zwingend oHG.

Levay

Nur mal so zur Info: Die Wahl zwischen GbR und oHG (bzw. KG)
ist nicht frei, sondern eine GbR, die ein Handelsgeschäft
betreibt, ist zwingend oHG.

Levay

Danke für ihre Antwort!
Also, man kann nicht einfach eine KG gründen, wenn die Firma eine Vermittlungstätigkeit betreibt? Es muss schon zwingend eine GbR sein in einem solchen Fall?

Aber zwischen einer KG und einer OHG kann man schon frei wählen oder?

Könnten Sie bitte sagen, wo es genau geregelt ist, dass eine Firma, die Handelstätigkeit betreibt nicht als eine GbR gegründet werden kann?

Hallo,

Könnten Sie bitte sagen, wo es genau geregelt ist, dass eine
Firma, die Handelstätigkeit betreibt nicht als eine GbR
gegründet werden kann?

http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897…

Gruß
Christian

Danke für ihre Antwort!

Bitte.

Also, man kann nicht einfach eine KG gründen, wenn die Firma
eine Vermittlungstätigkeit betreibt? Es muss schon zwingend
eine GbR sein in einem solchen Fall?

Nein, im Gegenteil: eine oHG kann man immer gründen, eine GbR nur, wenn die Gesellschaft kein Handelsgewerbe betreibt. Dazu § 1 HGB:

http://dejure.org/gesetze/HGB/1.html

Die GbR, die ein Handelsgewerbe betreibt, wird zwingend zur oHG; eine GbR, die keines betreibt, KANN aber zur oHG werden, wenn die Gesellschafter das wollen und die GbR ins Handelsregister eintragen lassen.

Eine KG ist letztlich dasselbe wie eine oHG, nur dass mind. ein Gesellschafter Kommanditist ist. Ob nun oHG oder KG, ist in der Tat eine freie Entscheidung.

Levay

hallo,

Die Wahl zwischen GbR und oHG (bzw. KG)
ist nicht frei, sondern eine GbR, die ein Handelsgeschäft
betreibt, ist zwingend oHG.

ist das neu??? früher war die voraussetzung, um als ohg ins handelsregister eingetragen werden zu können, dass die gbr (die nicht ins hr eingetragen werden konnte) einen umfang hatte, der einen in vollkaufmännischer weise eingerichteten geschäftsbetrieb erfordert.

lg dev

Ok, wenn man dann doch eine Variante finden, wo er wählen kann zwischen Gründung einer GbR und einer KG, welche davon sollte dann steuerlich(abgabenmäß.)gesehen günstiger?

ist das neu??? früher war die voraussetzung, um als ohg ins
handelsregister eingetragen werden zu können, dass die gbr
(die nicht ins hr eingetragen werden konnte) einen umfang
hatte, der einen in vollkaufmännischer weise eingerichteten
geschäftsbetrieb erfordert.

Das ist entweder schon lange her, oder du verwechselst da was. Auch eine GbR, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sich eintragen lassen und wird DADURCH zur oHG oder KG. Wenn sie diese Voraussetzungen aber erfüllt, ist die Eintragung obligatorisch und wirkt nur noch deklarativ; die Eigenschaft als oHG bzw. KG ist dann ohnehin schon gegeben.

Levay

Hallo,

nachdem die gesellschaftsrechtliche Seite ja schon umfassend erläutert wurde, kann man dem noch hinzufügen, das sowohl die GbR als auch die KG bzw. OHG Personengesellschaften darstellen. Diese zeichnen sich dadurch aus, das hier die Gewinnermittlung zwar auf Ebene der Gesellschaft erfolgt, sodann jedoch eine Gewinnaufteilung auf die einzelnen Gesellschafter erfolgt. Damit sind diese Gewinnanteile bei jedem Gesellschaft „individuell“ zu erfassen und zu versteuern. Das unterscheidet auch die Personengesellschaften von den Kapitalgesellschaften, wo nach dem sog. Trennungsprinzip die Gesellschaft selbst Steuerschuldner (Steuersubjekt) ist.

Daher stellt sich die Frage nach der Vorteilhaftigkeit einer Gesellschaftsform oftmals insofern, als nach steuerlichen Unterschieden zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften gefragt wird.

VG
Sebastian