DBA Österreich

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Okt 2008

Wo werden Einkünfte versteuert, wenn jemand seinen Wohnsitz in Deutschland hat, hier auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat, gleichzeitig aber auch Angestellter einer österreichischen Firma ist? Es existiert auch ein Wohnsitz in Österreich, aber gewöhnlicher Aufenthaltsort ist Deutschland. Die Einküfte aus nichtselbständiger Tätigkeit unterliegen ganz normal im Zuge der Lohnabrechnung der österreichischen Lohnsteuer. Was passiert mit den anderen Einkünften bzw. müssen beide Einkunftsarten in einem Land, hier wahrscheinlich Deutschland, angegeben werden (DBA??)?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: DBA Österreich

    Da der gewöhnliche Aufenthalt in D liegt ist Deutschland nach Artikel 4 (2) b DBA (Österreich-Deutschland) der Ansässigkeitsstaat.

    Sind die Bedingungen des Artikel 15 (2) DBA nicht erfüllt so hat Deutschland kein Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Österreich.

    Wird die selbständige Arbeit nur in D. ausgeführt hat nur D ein Besteuerungsrecht darauf. Artikel 14 DBA.

    Deutschland nimmt nach Artikel 23 DBA die Einkünfte die Österreich (Einkünfte unselbstständige Arbeit)zugeordnet werden von der Bemessungsgrundlage zur deutschen EStG aus.
    Deutschland behält sich aber das Recht vor diese Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes zu berücksichtigen (Progressionsvorbehalt). Art. 23 (1) a DBA

    § 32b (1) Nr. 3 EStG sieht den Progressionsvorbehalt für Einkünfte vor die in einen DBA steuerfrei gestellt wurden.

    D. h. es wird zwar nur der Betrag ohne die einkünfte aus unselbständiger Arbeit in D besteuert aber der Steuersatz ist höher da für die Berechnung des Steuersatzes die ausländischen Einkünfte mit einbezogen werden. (Berechnung des Steuersatzes siehe § 32b (2) EStG.

    Wie es mit der Besteuerung in Österreich aussieht kann ich nicht sagen.

    Wichtig!!!
    Bin nur Laie und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit in solchen Fällen würde ich eh den Steuerberater aufsuchen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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