hmmm, hallo noah, hallo maren,
genaugenommen eröffnen sich 3 Möglichkeiten durch die
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei unentgeltlicher
Überlassung an deine Tochter (Vorausgesetzt innerhalb der 8
Jahre und im Idealfall mind. 100.000 DM Anschaffungskosten)
der Bonbon Baukindergeld wäre auch drin.
das mit der eigenheimzulage kannst du so pauschal nicht sagen. maren schrieb doch gar nicht, das das haus neu ist… ob ein umbau ggf. begünstigt ist, weiss ich aus der hohlen hand auch nicht, aber hier würde ich nochmal recherchieren…
Zu 1, „Wenn ich meine Mietwohnung nun an meine Tochter
vermiete“
Optimal wenn Du einen höheren Steuersatz hast so daß sich die
Verluste aus der Vermietung (zB.: 500 DM Mieteinnahmen, die
Einnahmen müssen mind. 50% der ortsüblichen Miete betragen,
minus Zinsen/Abschreibung/Nebenkosten die nicht umgelegt
werden können/Instandhaltung etc. ergibt – X DM Verlust der
deine Steuerschuld mindert) – Mietvertrag muß Fremdvergleich
standhalten.
ja, das hört sich gut an, sag mir aber mal, wie man bei min. 50% der ortsüblichen miete noch verluste aus V+V machen kann???
da sehe ich er keine möglichkeiten. im endeffekt muss man sich das genau durchrechnen, am besten du besorgst dir mal einen mietspiegel von deiner gemeinde, da steht drinn, wieviel DM pro quadratmeter bei welcher ausstattung drinn sind, oder ortsüblich sind. wenn du nun von der empfehlung sagen wir 60% nur als einnahme nimmst, dann die ausgaben anteilig auf die wohnflächen verteilst, muesstest du rausbekommen, ob es verluste bringen kann.
aber obacht bei der konstelation, bei verträgen zwischen angehörigen wird immer genau durch die behörden geprüft, schlecht macht sich dann hier, wenn sicherlich kein anderer in die wohnung später mal einziehen würde (es ist einfach nur das ate kinderzimmer), wenn es eine abgetrennte wohnung ist, dann sollte es kein problem sein, eine gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen…
Zu 2, „sie zahlt mir keine Miete“
Für das Finanzamt irelevant da sowohl Deine
Unterhaltszahlungen (vorausgesetzt sie ist unter 27 so daß Du
Kindergeld bekommst) nicht gewertet werden als auch die
„Vermietung“ da keine Gewinnerzielungsabsicht.
ja, das sehe ich auch so…
Gruß (mit der Hoffnung jmd. meldet sich noch hierzu zu Wort)
NoahDilar
somit getan,
gruss
shob