Wohnung an Tochter vermieten?

Hallo Wissende,

wie das so ist, wenn die Kinder gross sind, dann wird das Haus irgenwie zu eng. Wenn ich meine Mietwohnung nun an meine Tochter vermieten möchte (sie studiert noch und hat kein eigenes Einkommen) ist es dann besser, ich zahle ihr einen höheren Unterhalt und sie zahlt mir davon die Miete, oder ich zahle weniger Unterhalt, und sie zahlt mir keine Miete. Wie müsste ich die 2 Versionen steuerlich gelten machen?

Gruss Maren

Hi Maren,

genaugenommen eröffnen sich 3 Möglichkeiten durch die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei unentgeltlicher Überlassung an deine Tochter (Vorausgesetzt innerhalb der 8 Jahre und im Idealfall mind. 100.000 DM Anschaffungskosten) der Bonbon Baukindergeld wäre auch drin.

Zu 1, „Wenn ich meine Mietwohnung nun an meine Tochter vermiete“
Optimal wenn Du einen höheren Steuersatz hast so daß sich die Verluste aus der Vermietung (zB.: 500 DM Mieteinnahmen, die Einnahmen müssen mind. 50% der ortsüblichen Miete betragen, minus Zinsen/Abschreibung/Nebenkosten die nicht umgelegt werden können/Instandhaltung etc. ergibt – X DM Verlust der deine Steuerschuld mindert) – Mietvertrag muß Fremdvergleich standhalten.

Zu 2, „sie zahlt mir keine Miete“
Für das Finanzamt irelevant da sowohl Deine Unterhaltszahlungen (vorausgesetzt sie ist unter 27 so daß Du Kindergeld bekommst) nicht gewertet werden als auch die „Vermietung“ da keine Gewinnerzielungsabsicht.

Gruß (mit der Hoffnung jmd. meldet sich noch hierzu zu Wort)

NoahDilar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hmmm, hallo noah, hallo maren,

genaugenommen eröffnen sich 3 Möglichkeiten durch die
Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei unentgeltlicher
Überlassung an deine Tochter (Vorausgesetzt innerhalb der 8
Jahre und im Idealfall mind. 100.000 DM Anschaffungskosten)
der Bonbon Baukindergeld wäre auch drin.

das mit der eigenheimzulage kannst du so pauschal nicht sagen. maren schrieb doch gar nicht, das das haus neu ist… ob ein umbau ggf. begünstigt ist, weiss ich aus der hohlen hand auch nicht, aber hier würde ich nochmal recherchieren…

Zu 1, „Wenn ich meine Mietwohnung nun an meine Tochter
vermiete“
Optimal wenn Du einen höheren Steuersatz hast so daß sich die
Verluste aus der Vermietung (zB.: 500 DM Mieteinnahmen, die
Einnahmen müssen mind. 50% der ortsüblichen Miete betragen,
minus Zinsen/Abschreibung/Nebenkosten die nicht umgelegt
werden können/Instandhaltung etc. ergibt – X DM Verlust der
deine Steuerschuld mindert) – Mietvertrag muß Fremdvergleich
standhalten.

ja, das hört sich gut an, sag mir aber mal, wie man bei min. 50% der ortsüblichen miete noch verluste aus V+V machen kann???
da sehe ich er keine möglichkeiten. im endeffekt muss man sich das genau durchrechnen, am besten du besorgst dir mal einen mietspiegel von deiner gemeinde, da steht drinn, wieviel DM pro quadratmeter bei welcher ausstattung drinn sind, oder ortsüblich sind. wenn du nun von der empfehlung sagen wir 60% nur als einnahme nimmst, dann die ausgaben anteilig auf die wohnflächen verteilst, muesstest du rausbekommen, ob es verluste bringen kann.

aber obacht bei der konstelation, bei verträgen zwischen angehörigen wird immer genau durch die behörden geprüft, schlecht macht sich dann hier, wenn sicherlich kein anderer in die wohnung später mal einziehen würde (es ist einfach nur das ate kinderzimmer), wenn es eine abgetrennte wohnung ist, dann sollte es kein problem sein, eine gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen…

Zu 2, „sie zahlt mir keine Miete“
Für das Finanzamt irelevant da sowohl Deine
Unterhaltszahlungen (vorausgesetzt sie ist unter 27 so daß Du
Kindergeld bekommst) nicht gewertet werden als auch die
„Vermietung“ da keine Gewinnerzielungsabsicht.

ja, das sehe ich auch so…

Gruß (mit der Hoffnung jmd. meldet sich noch hierzu zu Wort)

NoahDilar

somit getan,

gruss

shob

hmmm, hallo noah, hallo maren,

das mit der eigenheimzulage kannst du so pauschal nicht sagen.
maren schrieb doch gar nicht, das das haus neu ist… ob ein
umbau ggf. begünstigt ist, weiss ich aus der hohlen hand auch
nicht, aber hier würde ich nochmal recherchieren…

also:es handelt sich um eine Mietwohnung in einem Nachbarort die ich bisher vermietet hatte, leider nicht neu und da klein, auch unter 100.000 DM

Zu 1, „Wenn ich meine Mietwohnung nun an meine Tochter
vermiete“
Optimal wenn Du einen höheren Steuersatz hast so daß sich die
Verluste aus der Vermietung (zB.: 500 DM Mieteinnahmen, die
Einnahmen müssen mind. 50% der ortsüblichen Miete betragen,
minus Zinsen/Abschreibung/Nebenkosten die nicht umgelegt
werden können/Instandhaltung etc. ergibt – X DM Verlust der
deine Steuerschuld mindert) – Mietvertrag muß Fremdvergleich
standhalten.

ja, das hört sich gut an, sag mir aber mal, wie man bei min.
50% der ortsüblichen miete noch verluste aus V+V machen
kann???

ich kann schon miese machen

da sehe ich er keine möglichkeiten. im endeffekt muss man sich
das genau durchrechnen, am besten du besorgst dir mal einen
mietspiegel von deiner gemeinde, da steht drinn, wieviel DM
pro quadratmeter bei welcher ausstattung drinn sind, oder
ortsüblich sind. wenn du nun von der empfehlung sagen wir 60%
nur als einnahme nimmst, dann die ausgaben anteilig auf die
wohnflächen verteilst, muesstest du rausbekommen, ob es
verluste bringen kann.

Mietspiegel gibt es leider nicht.

Geht das mit der Eigenheimzulage nur bei Neubauten??

Gruss Maren

hallo maren,

also:es handelt sich um eine Mietwohnung in einem Nachbarort
die ich bisher vermietet hatte, leider nicht neu und da klein,
auch unter 100.000 DM

das mit der eigenheimzulage wird dann sicherlich nichts, oder warst du ev. bauherr? welches baujahr?

aber du kannst für modernisierungsmaßnahmen an der wohnung eine investitionszulage bekommen (wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind). denke dann daran, möglichst ausgaben für mod.maßnamen in ein jahr zu verlagern, weil nur ausgaben über 5.000,- (oder waren es 4.000,- ich muss mal nachlesen…) gefördert werden.

ich kann schon miese machen

gut, wenn du ja die wohnung scheinbar schon fremdvermietet hast, dann weisst du ja den ca. mietwert…

gehe mal am besten zum finanzamt und hole dir die entspechenden formulare (eigenheimzulage und investitionszulage für mietwohnungen), da haengen immer einfach verständliche erklärungsboegen drann, die dürften dir 90% deiner fragen erklären…

gruss

shob

Hallo Shob
danke für den Tipp

Gruss
Maren