hallo zusammen,
folgender fall: kunde K gewinnt auf einer feier des lieferanten L einen gutschein für ein fahrsicherheitstraining.
folgende fragen:
a) wenn auf dem gutschein nicht der wert des fahrsicherheitstraining steht, muss er diesen doch auch nicht versteuern, oder? gilt dies auch wenn der preis durch internetrecherche oder druch ein anruf beim anbieter des fahrsicherheitstraining erfragt werden kann?
b) wenn auf dem gutschein der wert steht muss er ihn theoretisch versteuern. jetzt sagt K aber zu L, dass er zwar eine ehrliche haut ist und immer brav seine steuern zahlt, aber diesen gutschein nicht versteuern will und L die steuern für ihn entrichten soll. geht das überhaupt und was müsste L dafür tun?
danke, alex