Hallo,
angenommen ein Unternehmer zieht mit seiner Firma um.
Zur Neueröffnung veranstaltet der Arbeitnehmer ein Barbecue mit Betriebsbesichtigung.
Einladungen werden verschickt an wichtige Kunden und Geschäftspartner.
Greift hier das 30%-ige Abzugsverbot von Bewirtungsaufwendungen oder ist dies vielmehr nicht eine voll abzugsfähige betriebliche Veranstaltung?
Gruß
Lawrence
Bewirtung
Hi,
Zur Neueröffnung veranstaltet der Arbeitnehmer ein Barbecue
mit Betriebsbesichtigung.
ich nehm mal an, dass das der Unternehmer macht 
Schau dir mal das Urteil des Finanzgerichts München vom 16.12.1999 - 1 K 1285/98
an -im Internet nur kostenpflichtig zu finden bzw. unter
DStRE 2000, 452
und die Antwort von Barul, nachdem sich die Bewirtung als in Betriebsräumen herausgestellt hatte
/t/bewirtungskosten-im-haus-voll-abzugsfaehig/4788741
Schöne Grüße
C.