Wird Auslösung zur Steuerrückerst. gegengerechnet?

Hallo,

ich arbeite bei einer sogenannten Leihfirma und bekomme, da ich am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz habe, eine Auslösung und teilweise Kilometergeld von der Firma gezahlt.
Wie verhält sich das nun bei einer Steuerrückerstattung, für die Wochendheimfahrten und die Kosten für die Zweitwohnung, wird der eigentlich rückzuerstattende Betrag von den zuviel gezahlten Steuern mit dem Betrag der Auslösung verrechnet?

Danke, Peter

hallo peter,

wenn ich dich recht verstanden habe, bekommst du also neben deinem normalen arbeitslohn monatlich steuerfrei zuschüsse für fahrtkosten und sicherlich die verpflegungsmehraufwendungen.

wenn du nun deine steuererklärung machst (und du hast ja sicherlich nur die einkünfte aus nichtselbständiger tätigkeit, das was auf deiner lohnsteuerkarte steht), dann gibst du ja an, wieviel lohn/gehalt du empfangen hast, ziehst davon die werbungskosten ab und den rest musst du ja (einfach gesagt) versteuern.

in deinem fall könntest du sicherlich (so wie du schreibst) werbungskosten für die doppelte haushaltsführung ansetzen. damit kommst du dann auf einen betrag X als werbungskosten, davon musst du dann deine steuerfreien erstattungen des arbeitgebers abziehen. das heisst, deine werbungskosten werden geringer.

oder habe ich die falsch verstanden, denn die phrase: „bekomme, da ich am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz habe, eine Auslösung“ nicht so recht verstanden habe…

soweit dann mal,

shob

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Hallo Shob,

Danke, ich denke ich habe das soweit verstanden, alles klar.

Peter