Hallo,
was passiert, wenn ein Kleinunternehmer fälschlich Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweist?
Dies ist zwar rechtlich unzulässig, aber eigentlich auch unschädlich für den Kleinunternehmer, weil er die ausgewiesene USt. „nur“ an das FA abführen müsste.
Wie aber stellt sich die Lage für den anderen Unternehmer dar? Kann ein Unternehmer den Vorsteuerabzug bei einer Rechnung eines Kleinunternehmers durchziehen, wenn dieser entgegen dem UStG die USt. ausweist?
Ich habe im Gesetz nichts gefunden, dass ein Unternehmer das nicht tun könnte - im Gegenteil: § 14c Abs. 2 Satz 3ff. zeigt mE gerade, dass das geht.
Auf der anderen Seite habe ich hier immer mal wieder pauschale Behauptungen gelesen, dass ein Unternehmer die Vorsteuer von einem (fälschlichen) UStausweis einer Kleinunternehmers nicht abziehen können darf bzw. bei Bekanntwerden zurückzahlen müßte.
Weiß da jmd. was genaueres?
Hallo Rene,
es handelt sich hierbei um zu Unrecht ausgewiesene USt.
Diese muss der ausstellende Unternehmer nach § 14 Abs. 2 u. 3 UStG an das Finanzamt abführen.
Der Rechnungsempfänger darf sie nicht als Vorsteuer abziehen, da diese ja zu Unrecht ausgewiesen war.
Gruß
Lawrence
Hallo,
was passiert, wenn ein Kleinunternehmer fälschlich
Umsatzsteuer in seiner Rechnung ausweist?
Dies ist zwar rechtlich unzulässig, aber eigentlich auch
unschädlich für den Kleinunternehmer, weil er die ausgewiesene
USt. „nur“ an das FA abführen müsste.
Hallo,
ob das so unschädlich für den Kleinunternehmer ist weiß ich nicht. Ich meine, dass er sich dann 5 Jahre dran halten muss. Da sollte man noch mal genau nachfragen.
Grüße
Andrea
keine 5Jahre Bindungsfrist ohne Ausübung d. Option
Hi !
Dies ist zwar rechtlich unzulässig, aber eigentlich auch
unschädlich für den Kleinunternehmer, weil er die ausgewiesene
USt. „nur“ an das FA abführen müsste.
ob das so unschädlich für den Kleinunternehmer ist weiß ich
nicht. Ich meine, dass er sich dann 5 Jahre dran halten muss.
Wenn die Umsatzsteuer durch den KU unberechtigt ausgewiesen wurde, ist dies, wenn überhaupt, maximal EIN Indiz, die Option zur Regelbesteuerung auszuüben.
Ich sehe aber in dem unzulässigen Ausweis der Umsatzsteuer nicht diese Option. Eine 5-jährige Bindungsfrist greift daher in diesem Fall nicht.
BARUL76
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