Steuerklasse - getrennt lebend - Kinderfreibetrag

Wie ist das…?

Eine Familie (verheiratet) - Vater, Mutter, ein Kind.

Mutter hat das Haupteinkommen aus steuerpflichtiger Arbeit (75% des Familieneinkommens) und Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag
Vater hat EU-Rente und einen „Mini-Job“ (nicht steuerpflichtig).
Vater hat Schwerbehinderung 70% mit Steuerfreibetrag.
Kind ohne eigenes Einkommen.

Nun trennen sich die Eltern (keine Scheidung), das Kind bleibt bei Mutter (gemeldet und tatsächlich in der Wohnung).
Vater zieht aus, zahlt keinen Unterhalt (wovon auch…?).

Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt die Mutter jetzt Steuerklasse II, oder?
Aber was ist mit dem Kinderfreibetrag?
Ich habe gelesen, dass die Mutter dann nur noch 0,5 Kinderfreibetrag bekommt.
Wo aber ist die andere Hälfte des Kindes?

Der Vater bekommt sie ja nicht (kein steuerpflichtiges Einkommen).
Der halbe Kinderfreibetrag würde ihm auch bei der Versteuerung seiner EU-Rente nichts nützen, da er aufgrund des Schwerbehinderten-Freibetrages ja sowieso kaum Steuern zahlt.

Kann in einem solchen Fall der ganze Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte der Mutter eingetragen werden? Vielleicht mit einem speziellen Antrag oder einer Erklärung des Vaters?

Kann in einem solchen Fall der ganze Kinderfreibetrag auf der
Steuerkarte der Mutter eingetragen werden? Vielleicht mit
einem speziellen Antrag oder einer Erklärung des Vaters?

Wenn der Vater seine Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber nicht zu m indestens 75 % erfüllt, kann die Mutter den gesamten Kinderfreibetrag erhalten (meines Wissens). Ich würde das FA fragen.

Kinderfreibetrag
Hi,

Nordlicht hat richtigerweise auf § 32 Abs. 6 EstG hingewiesen
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Wenn der Vater aber keinen Unterhalt zahlen muss, da er zu geringes Einkommen hat, dann wird der Kinderfreibetrag auch nicht übertragen!

Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt (in voller Höhe, auf Antrag), bei der Steuer wird der halbe Kinderfreibetrag und das halbe Kindergeld angerechnet.

Schöne Grüße
C.

Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt (in voller Höhe, auf
Antrag), bei der Steuer wird der halbe Kinderfreibetrag und
das halbe Kindergeld angerechnet.

Verstehe ich das richtig, dass die Mutter, die bisher immer den vollen Kindergeldbetrag bei der Steuererklärung angeben musste, dann nur noch die Hälfte angeben muss, obwohl sie weiter den ganzen Kindergeldbetrag bekommt?

Noch was dämmert mir:
Kann es sein, dass es sowieso egal ist, ob das halbe oder das ganze Kind auf der Steuerkarte steht, weil das Kindergeld den Freibetrag sowieso „auffrisst“?

Sorry, in Steuerfragen stelle ich mich ziemlich dämlich an…

Gruß
Heike

Hi,

Das Kindergeld wird der Mutter ausgezahlt (in voller Höhe, auf
Antrag), bei der Steuer wird der halbe Kinderfreibetrag und
das halbe Kindergeld angerechnet.

Verstehe ich das richtig, dass die Mutter, die bisher immer
den vollen Kindergeldbetrag bei der Steuererklärung angeben
musste, dann nur noch die Hälfte angeben muss, obwohl sie
weiter den ganzen Kindergeldbetrag bekommt?

ja, denn bisher war eine Zusammenveranlagung, der Anteil beider Elternteile war in einer Steuererklärung zusammengefasst

Noch was dämmert mir:
Kann es sein, dass es sowieso egal ist, ob das halbe oder das
ganze Kind auf der Steuerkarte steht, weil das Kindergeld den
Freibetrag sowieso „auffrisst“?

ja, stimmt, geringe Auswirkungen hat es nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Ist aber sicher nicht viel und die Aufregung nicht wert…