Geldeinfuhr/Ausland!

Hallo,

Folgende Frage:

Eine Person( nennen wir ihn mal Hans-Jürgen :smile:) möchte in Deutschland eine Eigentumswohnung kaufen.

Ca. 70 % des Geldes hat er auf einem deutschen Konto. Die restlichen 30% möchte Hans-Jürgen von seiner Schwester leihen, die in einem Nicht-EU Ausland ihr Geld als Lehrerin verdient. Ih Geld befindet sich natürlich auf einem ausländischen Konto…

Hans-Jürgen möchte das Geld von seiner Schwester nehmen, es persönlich nach Deutschland einführen und es regelkonform beim Zoll deklarieren, da es über dem Grenzwert zur Deklaration liegt. Danach möchte er sich die Immobilie hierzulande leisten.

Welche Art von Beweise müsste H-J dem Finanzamt vorlegen(wenn sie denn nachfragen), dass es sich nicht um Schwarzgeld, sondern legal verdientes Geld handelt. Würden steuerliche Belastungen entstehen?

Was würden sie dem H-J raten, damit er ruhigen Gewissens in sein neues Heim einziehen darf…

Sorry für die etwas lange Frage

Liebe Grüße

Servus,

für diese Situation gibt es keine schematischen Kriterien. Falls Zweifel an dem Vortrag des Steuerpflichtigen bestehen, wird auch ein Kreditvertrag mit Schwester nicht viel helfen, falls dieser nicht dem Üblichen entspricht und damit auch die überwiesenen Annuitäten gezeigt werden können.

Die beschriebene Situation ist aber so voll von geeigneten Belegen, daß der Steuerpflichtige alles, was da ggf. an Fragen kommen sollte, getrost auf sich zu kommen lassen kann: Es gibt fast nichts, was da nicht belegbar wäre.

Schöne Grüße

MM

Freibetrag Schenkungsteuer + Auswirkung Zinsen
Hi !

Was würden sie dem H-J raten, damit er ruhigen Gewissens in
sein neues Heim einziehen darf…

Sollte es sich bei dem Geld möglicherweise um eine Schenkung handeln, ist zu beachten, dass Geschwister erbschaft-/schenkungssteuerlich in die Klasse II gehören und somit ein Freibetrag von € 10.300 gewährt wird. Nicht erhobene Zinsen von der Schwester sind dabei allerdings nicht als Schenkung zu berücksichtigen.

Sollte es sich um ein normales verzinsliches Darlehen handeln, könnten die Zinsen möglicherweise als Betriebsausgaben/Werbungskosten angesetzt werden. Dies allerdings nur mit dem Anteil, den das neue Heim beruflich/betrieblich genutzt wird. Hier sollte vor der Bauplanung möglicherweise mit einem steuerlichen Berater besprochen werden, wie ein im Haus befindliches Arbeitszimmer dennoch als ein „außerhäusliches Arbeitszimmer“ nicht den immer strenger werdenen Abzugsbeschränkungen unterliegen könnte.

Daneben ist zu beachten, dass die Schwester im Falle der Verzinsung in Deutschland Einkünfte aus Kapitalvermögen erwirtschaften wird. Dieser sind der deutschen Einkommensteuer zu unterwerfen und möglicherweise auch im Wohnsitzstaat der Schwester zu deklarieren.

BARUL76

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Hallo Martin,

Unterliegt eine Geldleihe von der Schwester irgendwelchen Steuergesetzen. Oder darf die geldleihende Person ( mit den nötigen Beweisen) die vollständige Summe für den Eigengebrauch benutzen ohne Steuern abdrücken zu müssen?

Liebe Grüße
skipto

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