Hallo
Bei Rentenfonds (Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren) fallen ja Zinsen an.
Auch wenn der Buchungswert des Fonds am Ende des Jahres im Minus stehen sollte, und nicht liquidiert wurde, sind ja ‚Fondsintern‘ trotzdem schon Zinsen geflossen. Meine jetzt natürlich nicht die jährliche Ausschüttung.
So, nochmals etwas detaillierter. Beispiel:
Zinsen sind also geflossen. Der Fonds steht im Minus und ist nicht liquidiert worden! Wenn der Freistellungsauftrag erschöpft gewesen sein sollte, bzw. für den Rentenfonds gar kein Freibetrag zugeordnet wurde, wie verhält sich dann die Lage bei der jährlichen Einkommensteuererklärung?
Werden diese Zinseinnahmen dann dennoch (trotz minus im Buchungswert und keiner Liquidation!) zu den gesamten Einkommensarten zusammenaddiert, und mit der Steuertabelle oder wie sich das Teil auch nennen mag, dann nochmals versteuert, so daß man bei eventuellem überschreiten der persönlichen Einkommengrenze sogar an das Finanzamt nachzahlen muss, selbst wenn man real ein Minus erwirtschaftet hat?
Kann das wirklich sein???
Hat der Anleger die Möglichkeit, seinen gemachten Verlust in der nächsten Einkommensteuererklärung wieder anrechnen zu lassen? Sind Doppelbesteuerungen laut Verfassungsgericht nicht unzulässig? Noch dazu bei Geld, das weder real NOCH virtuell bei dem Investor angekommen ist, von dem Minus gar nicht zu sprechen. Fragen über Fragen…
Schon merkwürdig, was aus dem Geld, das urspünglich nur ein Tauschmittel sein sollte, geworden ist.
Besten Dank und wünsche noch einen schönen restlichen Tag.
Diplomat-RB