Weil es mich interessiert, ob es möglich ist, von der doppelten Buchführung zur Einnahmen - Überschussrechnung zu wechseln, habe mich schon mal beim Finanzamt erkundigt und da sagte man mir, es müsse eine Abgrenzung gemacht werden.
Was müsste man da genau machen?
MfG Linda
Servus,
für die Ermittlung des Übergangsgewinnes/-verlustes nimmt man die Bilanz auf den Stichtag des Wechsels der Gewinnermittlungsart her. Der Übergangsgewinn/-verlust ist:
Alle Passivposten, die per Stichtag noch nicht zu Betriebsausgaben geführt haben, aber zu Betriebsausgaben führen werden (das sind die Passiva außer Eigenkapital und Vbl ggü Kreditinstituten; kann sein, daß es noch andere Ausnahmen gibt, man muss das halt Position für Position in die Hand nehmen)
minus alle Aktivposten, die per Stichtag noch nicht zu Betriebseinnahmen geführt haben, aber dazu führen werden (das sind wenn ich mich nicht täusche bloß die Forderungen aus LuL einschließlich Wertberichtigungen, USt-Forderungen, Aktive Rechnungsabgrenzung (diese mit umgekehrtem Vorzeichen „negative Ausgaben“). Auch bei den Aktiven Position für Position in die Hand nehmen und daraufhin anschauen, ob sie eine Auswirkung auf den gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelten Gewinn hätte.
Schöne Grüße
MM
Danke
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Vielen Dank für die Auskunft!
Freundliche Grüße