Hallo alle zusammen,
es geht um folgenden fiktiven Fall, um mich auf meine Steuerklausur vorzubereiten:
Person A stirbt im Jahr 2006 und vererbt die Aktien, die er vor mehr als einem Jahr gekauft hat, an Person B. Person B möchte diese Aktien (aus welchen Gründen auch immer) nicht weiter haben und verkauft diese nicht einmal 12 Monate nach dem Todesfall von Person A.
Müssen die Gewinne aus dem Aktienverkauf von Person B versteuert werden? Immerhin sind die Aktien ja vor mehr als einem Jahr gekauft worden. Wenn Person B die Einkünfte versteuern muss, was würde der Anschaffungspreis sein? Kann man eigentlich von einer Anschaffung sprechen, wenn man die Aktien unfreiwillig per Erbschaft bekommen hat?
Vielen Dank schon einmal für eure Beiträge.