Einkommensteuererklärung Software: Taxman

Hallo,
angenommen die genannte Software trägt bei Anlage N -Seite 2 (Aufwendungen für Arbeitsmittel) Zeile 49 „Arbeitsmittel ohne Belege“ ein, bei Angabe von 110€. Empfiehlt aber dies als Schreibwaren/Bürobedarf anzugeben.

Reicht es aus „Arbeitsmittel ohne Belege“ anzugeben? Oder gibt es eine Möglichkeit es in Bürobedarf zu ändern?

mfg

Servus,

es handelt sich hier um die „Nichtbeanstandungsgrenze“ für Arbeitsmittel, die nicht mit Belegen nachgewiesen werden.

Die ist meines Wissens nicht in allen Bundesländern gleich (obwohl 110 € wohl ziemlich populär sind).

Hier explizit zu erklären, daß es keine Belege gibt, kommt mir eher provokativ vor. Obwohl die Schlagzahl bei der Veranlagung inzwischen so hoch ist, daß vielleicht gar die Bezeichnung „Nicht angeschaffte Arbeitsmittel“ noch müde durchgewunken würde.

Was Taxman offenbar verschweigt: Unsinnig wäre es, zu erklären:

Fachliteratur lt. Anlage 89 €
Fachliteratur ohne Belege 110 €

Fachliteratur gesamt 199 €

Da würden dann die 110 € mit Recht hochkant rausfliegen.

Schöne Grüße

MM