Liebe Wer-weiss-was Mitglieder,
ich hätte eine Frage zur Eigenheimzulage und zur gemeinsamen Veranlagung bei getrennter Wohnung. Die Eigenheimzulage wurde für eine selbgenutzte Immobilie gewährt (Familie mit 2 Kindern) und wird in 2009 letztmalig gezahlt. (Die Hauseigentümer sind beide Ehegatten)
Nun überlegt einer der Partner auszuziehen. (Noch kein Trennungsjahr, noch keine Scheidung).
Nach wie vor hat nur ein Partner ein Einkommen (es werden keine Hilfen oder Zuschüsse beantragt, die zweite Wohnung wird von dem einen Einkommen mitfinanziert).
Ein Teil des tägichen Lebens bleibt weiterhin gemeinsam (z. B. Wäsche waschen, sowie Besuchesrecht und Erziehung der Kinder)
- In wie weit betrifft das die Zahlung der Eigenheimzulage für 2009 ? - Vorrausgesetzt
a)die räumliche Trennung wäre ab 1.1.2009 ganzjährig
b) die räumiche Trennung beginnt irgendwann 2009 oder endet bereits in 2009 wieder
Wann verliert man konkret Anspruch auf die Eigenheimzulage ?
- Wäre es möglich trotz der räumlichen Trennung noch eine gemeinsame
Veranlagung für 2009 zu wählen (da es bei unveränderter Einkommenssituation
bleibt) oder ist es bei getrennter Veranlagung möglich die Zahlungen für die Wohnung als Sonderausgaben heranzuhiehen ?
Schon einmal vielen Dank für Eure Bemühungen
Nobby