Eigenheimzulage / getrennte Veranlagung ?

Liebe Wer-weiss-was Mitglieder,

ich hätte eine Frage zur Eigenheimzulage und zur gemeinsamen Veranlagung bei getrennter Wohnung. Die Eigenheimzulage wurde für eine selbgenutzte Immobilie gewährt (Familie mit 2 Kindern) und wird in 2009 letztmalig gezahlt. (Die Hauseigentümer sind beide Ehegatten)

Nun überlegt einer der Partner auszuziehen. (Noch kein Trennungsjahr, noch keine Scheidung).

Nach wie vor hat nur ein Partner ein Einkommen (es werden keine Hilfen oder Zuschüsse beantragt, die zweite Wohnung wird von dem einen Einkommen mitfinanziert).

Ein Teil des tägichen Lebens bleibt weiterhin gemeinsam (z. B. Wäsche waschen, sowie Besuchesrecht und Erziehung der Kinder)

  • In wie weit betrifft das die Zahlung der Eigenheimzulage für 2009 ? - Vorrausgesetzt

a)die räumliche Trennung wäre ab 1.1.2009 ganzjährig

b) die räumiche Trennung beginnt irgendwann 2009 oder endet bereits in 2009 wieder

Wann verliert man konkret Anspruch auf die Eigenheimzulage ?

  • Wäre es möglich trotz der räumlichen Trennung noch eine gemeinsame
    Veranlagung für 2009 zu wählen (da es bei unveränderter Einkommenssituation
    bleibt) oder ist es bei getrennter Veranlagung möglich die Zahlungen für die Wohnung als Sonderausgaben heranzuhiehen ?

Schon einmal vielen Dank für Eure Bemühungen
Nobby

Hallo,

um die Zusammenveranlagung wählen zu können, müssen Ehepartner mindestens einen Tag im Jahr nicht getrennt lebend sein und einen gemeinsamen Haushalt führen.

Theoretisch genügt es also, wenn die offizielle Trennung am 2. Januar vollzogen wird und am selben Tag die Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt.

Gleiche Regelung gilt auch für die Eigenheimzulage.

Gruß
Lawrence

Die Eigenheimzulage kann weiterehin von jedem in Anspruch genommen werden, wenn der Ausziehende seinen Teil der Wohnung dem anderen Ehegatten unentgeltlich überlässt.

Danke für die Antworten.
–> noch mal zur Sicherheit:
Die Eigenheimzulage soll nicht weiterhin von jedem (eizeln oder sonst wie) beantragt werden. Es geht bei der Trennung des Hausstandes nur darum, dass die letztmalige Zahlung im April 2009 nicht verfällt - oder sich verringert.
Also kurz gefragt, wenn die Haushaltstrennung z. B. zum 1.2. (also späeter 1.1.2009) erfolgt - bleibt bei der Eigenheimzulage alles beim Alten ?

Gibt es hierzu einen Paragraphen ?
Nochmals vielen Dank für die Infos
Nobby

Die Eigenheimzulage kann weiterehin von jedem in Anspruch
genommen werden, wenn der Ausziehende seinen Teil der Wohnung
dem anderen Ehegatten unentgeltlich überlässt.