Guten Morgen allerseits,
wie sieht es steuerlich bei Privatverkäufen aus?
Müssen Erlöse aus dem Verkauf von Autos, Möbeln, Briefmarkensammlung o.ä. bei der Steuererklärung angegeben werden?
Gelten solche Einnahmen als zusätzliche Einkünfte und werden dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet?
MfG
M.
Also es ist so, dass gem §22 i.V.m. § 23 EstG das Veräußern privater Gegenstände nur dann vesteuert werden muss, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als ein Jahr liegt. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass man Möbel, Autos, Briefmarkensammlungen, länger als ein Jahr behält.
MfG
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