Kosten Steuerberater

Hallo,
hatte weiter unten schon einmal nach Erbschaftssteuer und Steuerberater gefragt.
Kann jemand sagen: WIEVIEL kostet denn der Steuerberater, wonach richtet sich das, prozentual nach der Erbschaftssteuer die man bezahlen müßte oder nach dem Höhe des Erbes oder nach dem Stundenaufwand des Steuerberaters?
Gibt es da Tabellen oder darf jeder fragen was er will?
DANKE für alle Antworten.
Wäre wichtig für mich zu wissen…
Grüße
Marie

Hallo,

die Gebühren eines Steuerberaters richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Hiernach ist für die Erstellung einer Erbschafts- od. Schenkungssteuererklärung zunächst der Wert des Erwerbes zugrunde zu legen. Je nach höhe dieses Gegenstandswertes ergibt sich eine Gebühr von der der Berater dann 2-10/10 berechnen kann. Wo in diesem Rahmen er sich bewegt, hängt üblicherweise von Schwierigkeit und Zeitaufwand ab.
Wenn der Steuerberater möchte, kann er höher Gebühren verlangen als in der Gebührenordnung vorgesehen. Dies muss jedoch zuvor mit dem Mandanten schriftlich vereinbart werden.

Gruß

Tommel

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

die Gebühren eines Steuerberaters richten sich nach der
Steuerberatergebührenverordnung. Hiernach ist für die
Erstellung einer Erbschafts- od. Schenkungssteuererklärung
zunächst der Wert des Erwerbes

Erwerb? Ist hiermit Erbe gemeint?
zugrunde zu legen. Je nach höhe

dieses Gegenstandswertes ergibt sich eine Gebühr von der der
Berater dann 2-10/10 berechnen kann.

Also heißt das, wenn derjenige z. B. 10.000,00 EURO geerbt hätte, kann der Steuerberater zwischen 200 und 1.000,00 EURO fragen -in Rechnung hatte ich immer eine Beton-fünf…
Richtet sich also nicht nach der zu entrichtenden Steuer, sondern nach der Höhe des Erbes?

Wo in diesem Rahmen er

sich bewegt, hängt üblicherweise von Schwierigkeit und
Zeitaufwand ab.

Zeitaufwand wäre nur das Ausfüllen des Formulares, alles ANDERE ist sonnenklar und schon „über die Bühne“, will heißen, der Erbschein ist erteilt, das Erbe ist zwischen den beiden Erbnehmern schon geteilt also eigentlich ALLES, nur noch das Formular und das Einreichen beim Nachlaß-Steueramt.

Wenn der Steuerberater möchte, kann er höher Gebühren
verlangen als in der Gebührenordnung vorgesehen. Dies muss
jedoch zuvor mit dem Mandanten schriftlich vereinbart werden.

Gut zu wissen. Kann man im Vorhinein mit ihm festlen ob er 2 oder 10/10 nimmt?

DANKE DIR.

Grüße
Marie

Hallo Marie,

naja, „nur“ Ausfüllen der Formulare ist ein wenig untertrieben. Da hängt eine Menge dran, was man nicht unterschätzen sollte.

Es lohnt sich auf jeden Fall im Vorfeld zu klären, in welchem Rahmen sich die Gebühren bewegen. Darauf wird sich ein Steuerberater schon einlassen.

Viele Grüße
e

Hallo,

naja, „nur“ Ausfüllen der Formulare ist ein wenig
untertrieben. Da hängt eine Menge dran, was man nicht
unterschätzen sollte.

Echt - dachte nur Ausfüllen, weil ja soweit eigentlich alles klar ist und keinerlei Unklarheiten mehr bestehen…
Unterlagen sind alle vorhanden usw.

Es lohnt sich auf jeden Fall im Vorfeld zu klären, in welchem
Rahmen sich die Gebühren bewegen. Darauf wird sich ein
Steuerberater schon einlassen.

Dann ist gut…

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,

Zusatzfrage:
Gibt es eine andere Möglichkeit als Steuerberater zur Hilfe?
Lohnsteuerhilfeverein sind mir Mitglied, machen aber leider keine Erbschaftssteuer…

Grüße
Marie

wer kann/darf ErbSt-Erklärung ausfüllen
Hi !

Gibt es eine andere Möglichkeit als Steuerberater zur Hilfe?

Grundsätzlich darf jeder Steuerpflichtige seine Steuererklärungen selbständig ausfüllen. Dabei ist unter Umständen zu beachten, dass der steuerliche Wert von Gegenständen anders ermittelt wird, als der zivilrechtliche Wert (steuerlich oft geringerer Wert). Auch Freibeträge können hier genutzt werden. Liegt der (zivilrechtliche) Wert des Erbes weit unter den Grenzen zur Steuerzahlung, sehe ich keine Notwendigkeit einen Steuerberater einzuschalten.

Ebenfalls zum Ausfüllen der Steuer-Erklärungen berechtigt sind neben den Steuerberatern und dem Steuerpflichtigen einerseits die Anwälte und andererseits das Finanzamt selbst.

Bei den Anwälten dürfte es sich empfehlen einen Fachanwalt für Steuerrecht oder zumindest einen Anwalt mit Tätigkeits-/Interessenschwerpunkt Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht auszusuchen. Dieser wäre natürlich nur notwendig, wenn die Wertermittlung des Erwerbes aus steuerlichen Gründen schwierig ist und die Steuererklärung auch mit taktsichen/strategischen Erwägungen zu verbinden ist.

Daneben kann man die Erklärung auch „an Amts Stelle“ abgeben. Das heißt man kann mit dem Sachbearbeiter einen Termin vereinbaren und dann mit den ganzen Unterlagen hinfahren. Es wird beim Ausfüllen der Bögen geholfen. Eine Beratung findet dann natürlich nicht statt.

BARUL76

.

Echt - dachte nur Ausfüllen, weil ja soweit eigentlich alles
klar ist und keinerlei Unklarheiten mehr bestehen…
Unterlagen sind alle vorhanden usw.

Na, Unklarheiten gibt es wohl doch, sonst gäbe es ja die Frage hier nicht, oder? Wie bereits erwähnt, hängen an diesem SV zu viele Aspekte, die man nicht unterschätzen sollte hinsichtlich Erbschaftsteuer, Bewertungsrecht und Abgabenordnung und und und. Nur weil angeblich da sind, heißt es nicht, dass auch wirklich alle da sind. Und wer weiß, was noch benötigt wird.

„Nur“ ein Formular ausfüllen kann jeder… Aber auch richtig?!?

Und hinter so einer „Formular-Ausfüllung“ stecken noch so Dinge wie klärende Gespräche mit Behörden, den Bescheid prüfen und und und… Eein Steuerberater weiß, wie er vorzugehen hat.

Und all dies steckt auch in der Gebührenrechung mit drin, neben dem bloßen Ausfüllen des Formulars.

Es gibt den Beruf Steuerberater nicht ohne Grund. Und um ein solcher zu werden, geht so manch einer durch die Nervenhölle.

Wie bereits auch erwähnt, ein klärendes Gespräch hinsichtlich der zu erwartenden Gebührenrechnung hat noch nie geschadet.

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Hallo,
DANKE DIR.:

Grundsätzlich darf jeder Steuerpflichtige seine
Steuererklärungen selbständig ausfüllen.

Wenn er denn könnte und durchblicken würde…

Dabei ist unter

Umständen zu beachten, dass der steuerliche Wert von
Gegenständen anders ermittelt wird, als der zivilrechtliche
Wert (steuerlich oft geringerer Wert).

Gut zu wissen.

Auch Freibeträge können

hier genutzt werden.

Habe schon irgendwo gelesen, dass man 10.300 EURO Freibetrag für die Aufwendungen der Beisetzung, Grabpflege etc. ansetzen kann.
Sonst noch irgend was?

Liegt der (zivilrechtliche) Wert des

Erbes weit unter den Grenzen zur Steuerzahlung, sehe ich keine
Notwendigkeit einen Steuerberater einzuschalten.

Ja, nur hier sind es NEFFEN, die haben doch weit weniger Steuerfreibetrag.

Ebenfalls zum Ausfüllen der Steuer-Erklärungen berechtigt sind
neben den Steuerberatern und dem Steuerpflichtigen einerseits
die Anwälte

vermute mal, die bekommen genauso viel wie Steuerberater

und andererseits das Finanzamt selbst.

Bei den Anwälten dürfte es sich empfehlen einen Fachanwalt für
Steuerrecht oder zumindest einen Anwalt mit
Tätigkeits-/Interessenschwerpunkt
Erbrecht/Erbschaftsteuerrecht auszusuchen. Dieser wäre
natürlich nur notwendig, wenn die Wertermittlung des Erwerbes
aus steuerlichen Gründen schwierig ist und die Steuererklärung
auch mit taktsichen/strategischen

(?)
Erwägungen zu verbinden ist.

Daneben kann man die Erklärung auch „an Amts Stelle“ abgeben.
Das heißt man kann mit dem Sachbearbeiter einen Termin
vereinbaren und dann mit den ganzen Unterlagen hinfahren.

Machen denn die das auch und ohne „murren“, oder sind die dann so sauer, dass sie dir nichts sagen - also Freibeträge oder ähnliches?

Es

wird beim Ausfüllen der Bögen geholfen.

Gut zu wissen. Kostet das was (in Deutschland berechtigte Frage…).

Eine Beratung findet

dann natürlich nicht statt.

Dachte ich es mir doch…

DANKE DIR SEHR für Deine Hilfe.

Grüße
Marie

Hallo,

Na, Unklarheiten gibt es wohl doch, sonst gäbe es ja die Frage
hier nicht, oder? Wie bereits erwähnt, hängen an diesem SV zu
viele Aspekte, die man nicht unterschätzen sollte hinsichtlich
Erbschaftsteuer, Bewertungsrecht und Abgabenordnung und und
und. Nur weil angeblich da sind, heißt es nicht, dass auch
wirklich alle da sind. Und wer weiß, was noch benötigt wird.

Ja - das könnte wohl sein, für unsere Begriffe ist alles da - aber…

„Nur“ ein Formular ausfüllen kann jeder… Aber auch
richtig?!?

In Deutschland bei Behörden (und mit deren Deutsch)eine SEHR berechtigte Frage…

Und hinter so einer „Formular-Ausfüllung“ stecken noch so
Dinge wie klärende Gespräche mit Behörden, den Bescheid prüfen
und und und… Eein Steuerberater weiß, wie er vorzugehen hat.

Und all dies steckt auch in der Gebührenrechung mit drin,
neben dem bloßen Ausfüllen des Formulars.

Es gibt den Beruf Steuerberater nicht ohne Grund. Und um ein
solcher zu werden, geht so manch einer durch die Nervenhölle.

Bei DEN Steuergesetzen und Verordnung glaube ich das SEHR gerne, als Bürger blickt man ja überhaupt nicht mehr durch; Und ewig kommt ja was neues dazu.

Wie bereits auch erwähnt, ein klärendes Gespräch hinsichtlich
der zu erwartenden Gebührenrechnung hat noch nie geschadet.

DANKE

Grüße
Marie