Bitte helfen bei Umsatzsteuer
Von: , Frage gestellt am Sa, 8. Nov 2008
Hallo
also eigentlich ist ja der Eigenverbrauch umsatzsteuerbar.
Zweck: Beim Kauf des Wirtschaftsgutes wurde VSt abgezogen, die
wird durch die Buchung von USt nun (teilweise) rückgängig ge-
macht.
Aber was ist nun, wenn das Wirtschaftsgut eingelegt worden ist.
Das Wirtschaftsgut also vorher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
hat. Fällt dann trotzdem bei Eigenverbrauch USt an?
Nehmen wir als konkretes Beispiel einen Pkw. Pkw wird eingelegt zum
Zeitwert. Kein VSt Abzug. Dann Nutzenentnahme in HÖhe von 2.000.
Davon 1.000 Abschreibung und 1.000 Kfz Steuer. USt auf die 2.000?
Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen
liebe Grüße
Mel
