Hallo,
wie sollte sich ein Steuerzahler verhalten, wenn auf seinem aktuellen Steuerbescheid die Pendlerpauschale erst ab dem 21 Kilometer anerkannt wurde.
Angegeben war die gesamte Entfernung für den Arbeitsweg.
Es läuft z.Z. ein Verfahren dazu in Karlsruhe.
Kann jemand einen Tipp geben?
Gruß,
Robert
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