Einmalige rechnung(honorarnote)

Geschätzte,
man stelle sich folgendes Szenario vor:

Deutscher angestellter Grafiker entwirft auf Anfrage in seiner Freizeit
Illustrationen für eine Firma im EU Ausland und stellt eine Rechnung.
Die Firma bittet um die Bekanntgabe der USt-IdNr., die er aber nicht hat, da er kein eigenes Gewerbe führt und es sich hier um eine einmalige Rechnungslegung handelt.
Wie hat er sich zu verhalten, oder was muss in der Rechnung angeführt werden?
Vielen herzlichen Dank,
Max

Dann handelt die Person nicht als Unternehmer. Die Einkünfte aus dieser Tätigkeit wären auf der Anlage SO als sonstige Einkünfte im Rahmen des § 22 Nr. 3 EStG zu erklären. Eine USt-ID benötigt man nicht, man bekommt auch keine.