Finanzamt auch am Nebenwohnsitz möglich?

Hallo!

Wenn man seinen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz ummelden möchte und umgekehrt, ändert sich dann auch automatisch das zuständige Finanzamt? Oder ist es auch möglich, das bisherige Finanzamt, das sich nach dieser Ummeldung dann aber am Nebenwohnsitz befindet, beizubehalten?

Bekommt das Finanzamt eine solche Ummeldung überhaupt mit, wenn beide Wohnungen weiterhin erhalten bleiben? Oder muss man einen solchen Schritt dem Finanzamt melden? Würde man also automatisch eine neue Steuernummer vom Finanzamt am neuen Hauptwohnsitz zugewiesen bekommen, auch ohne dass man es zuvor kontaktiert hat?

Wenn eine Gemeinde Zweitwohnungsteuer erhebt und die andere nicht, würde sich eine Ummeldung der Wohnsitze nämlich lohnen. Allerdings ist ein gleichzeitiger Wechsel des Finanzamtes nicht immer praktisch.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand in diesen Fragen weiterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

die Einkommensteuererklärung wird vom Wohnsitz-Finanzamt bearbeitet.
Wohnsitz ist hierbei der Ort, wo man sich überwiegend aufhält.
Ob dieser Wohnort als Erst-, Zweitwohnsitz oder gar nicht gemeldet ist spielt dabei keine Rolle.

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

danke für die Antwort! Bedeutet das nun, dass sich nach der genannten Ummeldung der Wohnsitze hinsichtlich des Finanzamtes nichts ändert, sofern man es nicht selber veranlasst? Oder reagieren die Finanzämter automatisch, so dass man hintherher erst langwierige Erklärungen abgeben muss, um wieder den vorherigen Zustand zu erreichen?

Haupwohnsitz ist ja meines Wissens nach der Ort des Lebensmittelpunktes und nicht notwendigerweise der Ort, an dem man sich am längsten aufhält.

Viele Grüße
Patrick

Hallo Patrick,

für das Finanzamt ist der Ort entscheidend, wo man sich hauptsächlich aufhält.
Das ist entweder der Ort, den man selbst in der Steuererklärung angibt oder der Ort, der sich aus den Angaben in der Steuererklärung ergibt (hauptsächlich dann der Ort der vorwiegenden Tätigkeit).
Gibt man nun in der Steuererklärung weiter die bisherige Adresse an, so wird auch weiter das bisherige Finanzamt die Erklärung bearbeiten, außer aus den Angaben in der Steuererklärung ergibt sich offensichtlich etwas anderes. Beispielsweise Wohnort Hamburg, Arbeitsplatz München, dann wird das Finanamt Hamburg die Sache immer an das Finanzamt München weiterleiten.
Wohnt in München aber „nur“ die Freundin und das Finanzamt weiß das nicht, so wird das Finanzamt Hamburg weiter bearbeiten, obwohl in München ein Wohnsitz angemeldet ist.

Gruß
Lawrence

Hallo nochmal!

Danke, das hilft mir schon weiter. Da man als Selbständiger/Freiberufler aber arbeiten kann, wo man möchte, wird dann wohl die Adresse ausschlaggebend sein, die man auf seinen Rechnungen angibt, vermute ich. Oder liege ich da falsch? Wo die Firma liegt, für die man gerade arbeitet, dürfte doch unerheblich sein, auch wenn sich diese am Hauptwohnsitz befindet. Man muss ja manchmal vor Ort sein für Besprechungen oder Präsentationen, kann aber die Arbeit dennoch überwiegend woanders erbringen.

Viele Grüße
Patrick

Haupwohnsitz ist ja meines Wissens nach der Ort des Lebensmittelpunktes und nicht notwendigerweise der Ort, an dem man sich am längsten aufhält.

Das ist leider falsch. Hauptwohnsitz ist die vorwiegend benutzte Wohnung wenn man nicht verheiratet ist und auch keine Kinder hat, geregelt in den Ländermeldegesetzen und übergreifend dafür im § 12 Abs. 2 Satz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG).

Daher werden die Meldebehören hier auch nicht mitspielen, wenn man an Ort A. zur Arbeit geht und diesen als ledige Person zum Nebenwohnsitz machen möchte. Gerade dann, wenn die eigentliche Nebenwohnung zur Hauptwohnung ungewandelt werden soll und diese Stadt Zweitwohnsitzsteuer erhebt. Dann wird jeder Bearbeiter im Meldeamt sofort erkennen, woraum man abzielt.

http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__12.html

Ähnlich lautet übrigens der § 19 AO, der die Zuständigkeit der Finanzämter für die Einommensteuer regelt. Auch hier gibt es klare Grenzen. Man kann z.B. nicht wahlweise bspw. in Bayern veranlagt werden wollen, nur weil dort die Kirchensteuer nur 8% beträgt. Aber, wem das wichtig ist, der tritt eher aus der Kirche aus.

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html

MfG
Oerdiz

Hallo,

nein, nicht ganz, denn für den Gewerbebetrieb ist dann das Betriebsfinanzamt zuständig. Da, wo das Gewerbe angemeldet ist, da sind auch die Betriebssteuern zu bezahlen.

Gruß
Lawrence

Das ist leider falsch. Hauptwohnsitz ist die vorwiegend
benutzte Wohnung wenn man nicht verheiratet ist und auch
keine Kinder hat, geregelt in den Ländermeldegesetzen und
übergreifend dafür im § 12 Abs. 2 Satz 1
Melderechtsrahmengesetz (MRRG).
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__12.html

Genau dort steht aber im Absatz 2: „In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.“

Abgesehen davon kann ein Amt kaum kontrollieren, in welcher Wohnung man sich überwiegend aufhält. Gerade als Selbständiger/Freiberufler kann i.d.R. auch nicht nachvollzogen werden, wo die Arbeit erbracht wurde. Hält man sich außerdem in beiden Wohnungen ungefähr gleich oft auf, besteht schon ein solcher Zweifelsfall.

Daher werden die Meldebehören hier auch nicht mitspielen, wenn
man an Ort A. zur Arbeit geht und diesen als ledige Person zum
Nebenwohnsitz machen möchte.

Zum einen gibt man der Meldebehörde gar nicht an, wo man arbeitet, zum anderen habe ich auch noch keine Meldebehörde erlebt, die das interessiert hätte.

Hallo Lawrence!

nein, nicht ganz, denn für den Gewerbebetrieb ist dann das
Betriebsfinanzamt zuständig. Da, wo das Gewerbe angemeldet
ist, da sind auch die Betriebssteuern zu bezahlen.

Aber nicht jede freiberufliche Tätigkeit bedarf einer gewerblichen Anmeldung. Wie verhält es sich dann bei einer nicht gewerblichen, freiberuflichen Tätigkeit?

Aber nicht jede freiberufliche Tätigkeit bedarf einer
gewerblichen Anmeldung. Wie verhält es sich dann bei einer
nicht gewerblichen, freiberuflichen Tätigkeit?

Genauso, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt maßgebend ist anstatt einer Gewerbeanmeldung, die es hier ja nicht gibt.

Zum einen gibt man der Meldebehörde gar nicht an, wo man
arbeitet, zum anderen habe ich auch noch keine Meldebehörde
erlebt, die das interessiert hätte.

Das interessiert die Meldebehörde einer Stadt mit Zweitwohnungsteuer aber brennend und die fragen auch nach.

Das interessiert die Meldebehörde einer Stadt mit
Zweitwohnungsteuer aber brennend und die fragen auch nach.

Die dürfen gerne nachfragen. Etwas Gegenteiliges werden sie - gerade bei einem Freiberufler - ohnehin kaum beweisen können.

Genauso, nur dass die Anmeldung beim Finanzamt maßgebend ist
anstatt einer Gewerbeanmeldung, die es hier ja nicht gibt.

Danke für den Hinweis. Wenn diese Anmeldung nun am Nebenwohnsitz erfolgt ist, bleibt ja in diesem Fall - wenn ich das richtig verstanden habe - das dortige Finanzamt ohnehin zuständig.