Nehmen wir an, ein Einzelunternehmer hat ein Geschäftskonto für sein Gewerbe und bekommt für dieses Girokonto sogar etwas Zinsen.
Die Bank akzeptiert keinen Freistellungsauftrag für dieses Konto.
Kommen diese Zinsen (mit 0% MwSt) in die EÜR oder zählen sie zu seinen privaten Kapitalerträgen (Anlage KAP)?
Es ist ein Geschäfstkonto. Damit befindet sich das Geschäftskonto in der betrieblichen Sphäre und nicht in der privaten. Folge: kein Privatvermögen.
Der Einzelunternehmer erzíelt entweder Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ( § 18 EStG). Das Geschäftskonto ist also Betriebsvermögenbestandteil im Gewerbebetrieb oder im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit.
Zinserträge sind dann Betriebseinnahmen.
liebe Grüße
Mel
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