Hallo wissende,
ich möchte gerne nebenbei ein zweites Gewerbe anmelden. Mit dem ersten bleibe ich unter 30000,-- Jahresumsatz. Mit dem zweiten werde ich auch drunter bleiben. Gilt das dann trotzdem als Mindergewerbe, wenn ja was heißt das genau.
Hallo,
im Umsatzsteuergesetz gilst du grundsätzlich als ein Unternehmer, die Umsätze beider Gewerbe werden aufaddiert. Wenn du dann die Grenze von DM 32.500.- überschreitest, gilst du nicht mehr als Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit, beim zweiten Gewerbe deine eventuell vorhandene Ehefrau oder Freundin mit einzubeziehen. Das wäre dann eine GbR oder somit ein eigener Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Gibt aber einkommensteuerlich mehr Aufwand, da dann eine Feststellungserklärung für die GbR abgegeben werden muß.
Gruß
Peter