Gewerbe ummelden bei etwas anderer tätigkeit?

hallo,

es ist ein gewerbe angemeldet worden, aus dem hervorgeht, dass die gewerbetreibende ihr geld mit einem sms chatsystem verdient. nun möchte die gewerbetreibende nur gelegentlich im sms chatsystem und hauptsächlich als webcamdarstellerin arbeiten. muss das gewerbe jetzt umgemeldet oder ein weiteres angemeldet werden? es ist zwar eine ähnliche aber doch irgendwie auch eine etwas andere tätigkeit, je nachdem wie streng man das sieht. bei beiden tätigkeiten sitzt man ja vor dem pc und beantwortet nachrichten, was so auf der gewerbeanmeldung angegeben wurde. vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?

ausserdem hätte ich noch eine frage bezüglich der abrechnungen, die die webcamdarstellerin bekommt. kann sie, ihren „künstlernamen“ der ja doch sehr eindeutig zweideutig ist, auf den abrechnungen die sie dem finanzamt vorlegt schwärzen? anhand der abrechnungen würde man dann nicht (zumindest nicht auf den ersten blick) erkennen, dass es sich um erotische dinge handelt, was der darstellerin natürlich lieber wäre. etwas peinlich, aber vielleicht weiss doch jemand von euch rat?

vielen dank im voraus.

Servus,

muss das gewerbe jetzt umgemeldet oder ein weiteres
angemeldet werden?

Es muss die Erweiterung des Gegenstands des Gewerbes angemeldet werden. Alldieweil jedoch niemandem (Gemeinde, Fiskus, IHK, Berufsgenossenschaft etc.) irgendetwas entgeht, wenn die Meldung nicht erfolgt, wird es keiner der Beteiligten ernsthaft in die Hand nehmen, wenn die Meldung nicht erfolgt. Falls doch, gibts im ärgsten Fall ein Knöllchen wegen Ordnungswidrigkeit.

Was den Nick auf den Abrechnungen betrifft: Warum sollten die Abrechnungen dem FA vorgelegt werden? Bei der jährlichen Veranlagung gehören sie sowieso nicht zu den Unterlagen, die vorgelegt werden. Und im denkbar unwahrscheinlichen Fall einer Betriebsprüfung bekommt sie ein Prüfer zu Gesicht, der in dieser Branche schon so viele Nicks gesehen/gelesen hat, daß ihn ein „Blasehasi“, „Schwanzus Longus“, „Strapsluder“, „Gummifee“ usw. mehr überhaupt nicht interessiert.

Das Steuergeheimnis, dem der Betriebsprüfer unterliegt, schließt u.a. auch mit ein, daß er mit ganz hässlichen disziplinarischen Folgen zu rechnen hat, wenn er am Stammtisch erzählt, daß die Tochter des gefürchteten Rechtsanwaltes Privatdozent Dr. von Ungewytter LL.MM.AA. Tabledancerin ist.

Dem FA ists auch völlig egal, ob ein Gewerbe zutreffend oder nicht oder überhaupt angemeldet ist, wenn die Steuererklärungen, Aufzeichnungen, Bücher etc. in Ordnung sind.

Schwärzen ist keine gute Idee, weil im Zweifelsfall nicht nachvollziebar ist, ob der Beleg überhaupt zum Vorgang gehört oder nicht. Und Nachvollziehbarkeit ist eine der Grundtugenden jeder Buchhaltung / Aufzeichnung.

Schöne Grüße

MM