hallo,
es ist ein gewerbe angemeldet worden, aus dem hervorgeht, dass die gewerbetreibende ihr geld mit einem sms chatsystem verdient. nun möchte die gewerbetreibende nur gelegentlich im sms chatsystem und hauptsächlich als webcamdarstellerin arbeiten. muss das gewerbe jetzt umgemeldet oder ein weiteres angemeldet werden? es ist zwar eine ähnliche aber doch irgendwie auch eine etwas andere tätigkeit, je nachdem wie streng man das sieht. bei beiden tätigkeiten sitzt man ja vor dem pc und beantwortet nachrichten, was so auf der gewerbeanmeldung angegeben wurde. vielleicht kann hier jemand weiterhelfen?
ausserdem hätte ich noch eine frage bezüglich der abrechnungen, die die webcamdarstellerin bekommt. kann sie, ihren „künstlernamen“ der ja doch sehr eindeutig zweideutig ist, auf den abrechnungen die sie dem finanzamt vorlegt schwärzen? anhand der abrechnungen würde man dann nicht (zumindest nicht auf den ersten blick) erkennen, dass es sich um erotische dinge handelt, was der darstellerin natürlich lieber wäre. etwas peinlich, aber vielleicht weiss doch jemand von euch rat?
vielen dank im voraus.