Hallo Experten,
unterliegt ein Comedian dem ermäßigten Steuersatz oder dem vollen Steuersatz, wenn er bei einer Veranstaltung mit auftritt, z.B. einer Messe?
Herzlichen Dank
LG
Anysa
Hallo Experten,
unterliegt ein Comedian dem ermäßigten Steuersatz oder dem vollen Steuersatz, wenn er bei einer Veranstaltung mit auftritt, z.B. einer Messe?
Herzlichen Dank
LG
Anysa
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG sollten das wohl 7% sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html