Angenommen, eine kleine Firma die kaum was verkauft hat einen Kunden, eine größere Firma mit der sie bisher 500€ Umsatz machte, der ständig ansteigt. Ein Dienstleistungsumsatz der mit Sicherheit auf bis zu 2000€ im Monat ansteigen wird.
Nun will die kleine Firma der großen Firma die Dienstleistung im Vorraus berechnen.
Die Ganze Zeit zahlte die größere Firma die Dienstleistung an 2 sehr sehr große Deutsche Firmen. Sie zahlte cirka 2500€ im Monat.
Die Firmen sind sehr groß über 50000 Mitarbeiter…
Die kleine Firma kann die gleiche Leistung anbieten wie die großen.
Die kleine Firma will nun der großen Firma die Dienstleistung für sagen wir 6 Monate im Voraus „verkaufen“. Also eine Dienstleistungsrechnung in Höhe von 15KEuro verkaufen.
Da gibt es nun erstmal eine Frage: Die kleine Firma musste bis jetzt keine UST Voranmeldung abgeben (monatlich sondern nur Jährlich)… MUSS man das irgendwann machen? Also automatisch… oder reicht es bei dem „kleinen Umsatz“ es am Jahresende zu machen?
Und jetzt kommt der große Haken an der Sache…
Die kleine Firma nimmt nun 15.000€ ein, hat aber nur tatsächlich 2000€ Kosten und würde 2500€ Kosten an die Große berechnen…
Die Kleine firma will nun der großen Firma die 15.000€ eingenomene Vorauszahlung leihen und Zinsen etc verlangen… und Monatlich eine Rückzahlunsgrate vereinbaren… von 2000€ um die Kosten zu decken.
Meine Frage ist ob sowas Problematisch zu sehen ist?
Die Große Firma hat seit Jahren monatlich zwischen 2 und 3K € diese Kosten, nun zahlt sie bei gleicher Leistung das Geld an die Kleine Firma. Nun will die Kleine Firma 6 Monate im Vorraus und leiht dann das Geld der Großen Firma…
Daniel
Ich glaube hier wird niemand antworten mangels Verständnisschwierigkeiten.
Ich habe diesem Wirrwarr entnommen, dass eine Firma A. einer Firma B. eine Vorauszahlunge leistet, die in keinem Zusammenhang mit der tats. Leistung der Firma B. steht. Dann soll diese Vorauszahlungen von Firma B. wieder an A. als Darlehen zurückgeliehen werden?
Da frage ich mich, was der Unsinn bezwecken soll bzw. wo hier der Vorteil solcher Gestaltungen liegt.
genauer
Hallo
Firma A zahlt Firma B eine Leistung im Voraus für 6 oder 7 Monate.
(Die Leistung ist real, und wird seit Jahren von A woanders eingekauft, es ist also keine Fake Leistung oder sowas. A MUSS auch diese Leistung einkaufen weil es existenziell ist.)
B gibt dann den Betrag an A als Darlehen wieder zurück, zu einem niedrigen Zins von 1%. A verpflichtet sich monatlich einen Betrag X (der so hoch wie der Kostenblock von B für diese Leistung ist, mindestens zurück zu zahlen).
Die Frage ist ob das zu Problemen führt.
Einer der vielen Vorteile ist das der Gewinn von A um den Dienstleistungsbetrag sinkt (aus meiner Sicht). Die Dienstleistung wird in Form von Gutscheinen „eingekauft“ die sich dann A, natürlich wirtschaftlich nicht sinnvoll, für 6 Monate ab Lager legt.
Bis jetzt kaufte A die GS zeitnah ein…
Die Bedarf an dieser Dienstleistung ist allerdings unterschiedlich, es kann man wesentlich mehr oder wesentlich weniger sein. Bis jetzt waren es durchschnittlich 2000€, es können aber auch 3000€ mal werden.
Es kann also nicht genau gesagt werden dass A diese Gutscheine nicht schon dieses Jahr verbrauchen würde, obwohl das recht unwahrscheinlich ist. Das aber diese GS statt geplanten 6 Monaten nur 3 Monaten reichen ist bei der sehr guten wirtsch. Situation A’s sehr wahrscheinlich.
Danke
Daniel