Hallo!
Mir brummt der Kopf - vielleicht kann mir hier jemand helfen? Steuerberater kennt sich schlecht aus und alleine komme ich nicht weiter.
Herr und Frau X sind verheiratet. Herr X hat einen 50%-Arbeitnehmer-Job, und gemeinsam haben sie eine GbR und sind dort beide geringfüfig Selbstständig.
Sie könnten also ganz glücklich sein.
Wäre nicht der Geizbohrer, der noch mehr Steuern schinden will.
Also melden sie ihre GbR freiwillig zur UST an. Das hat keine negativen Auswirkungen - dem Kunden ist es egal, und doppelte Buchhaltung läuft sowieso.
Das allein reicht ihnen aber noch nicht - nein!
Der private PKW soll ins Betriebsvermögen eingebracht werden.
Der Geizbohrer sagt: Spare nur kräfitg durch Abzug der Vorsteuer aus Tankbelegen, Reperaturen, etc.
Das KFZ wird gewillkürtes BV sein, da keine über 50%ige betriebliche Nutzung.
Ein Fahrtenbuch muss geführt werden.
Wie müssen nun Herr und Frau X rechnen, um zu überschlagen, wie lohnend es wirklich ist?
Zum Beispiel: 20.000 Gesamt-km, 3000 betriebliche km (15%betriebliche Nutzung)
Reichen diese Angaben, oder können die Kosten erst erfasst werden, wenn am Ende des Jahres alle Belege gesammelt sind?
Wenn das so ist, wir müssen unsere Herrschaften dann rechnen?
Wie wird das gebucht - wo draufschlagem - was versteuern - …?
Vielleicht kann einer das Brummen im Schädel beenden…?!
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Wird ein Wirtschaftsgut nachweislich zu weniger als 50% betrieblich genutzt, so kann es gewillkürtes Betriebsvermögen sein.
Allerdings sind die Privatanteile der Einkommen- mund Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Der Privatanteil ermittelt sich entweder nach der 1%- oder nach der Fahrtenbuchmethode.
Die 1%-Methode ist hier nicht zulässig, da nach Rechtsprechung des BFH hierzu eine mindestens 50%-ige betriebliche Nutzung des Kfz vorliegen muss.
Buchungstechnisch sind die kompletten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe zu erfassen.
Demgegenüber sind am Jahresende, die per Fahrtenbuch ermitteleten Privatanteile gegenzurechnen.
Diese werden pauschal aufgeteilt in 80% Ust-pflichtig und 20% Ust-frei.
Nun sollte der Geizbohrer sich daraus den Steuervorteil ausrechnen, sofern überhaupt vorhanden, und dabei aber auch den immensen Aufwand der Fahrtenbuchführung dazu ins Verhältnis bringen.
Der Geizbohrer kommt dann vielleicht auch zu der Feststellung, dass der Ansatz von Km-Pauschalen anhand Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten günstiger ist.
Angenommen, der Geizbohrer hat pro Jahr 3000 Euro Kfz-Kosten mit Vorsteuer. Dann wären darin 479 Euro Vorsteuer enthalten. Davon kann er aber nur 15% (betrieblicher Anteil) geltend machen, also 72 Euro.
Also 6 Euro monatlich.
Dafür die tägliche Arbeit mit dem Fahrtenbuch?
Möge der Geizbohrer selbst entscheiden.
Gruß
Lawrence
Hallo Lawrence!
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Das sieht ja gleich gar nicht mehr so rosig aus. Herr und Frau X zweifeln sehr!
Herr und Frau X haben noch eine kleine Nachfrage, es wäre sehr nett, wenn Sie Ihnen darauf kurz antworten könnten:
–> Wie werden Privat-Anteile errechnet:
Gesamtkosten/Gesamtkilometer x Privatkilometer?
Allerdings sind die Privatanteile der Einkommen- mund
Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Diese werden pauschal aufgeteilt in 80% Ust-pflichtig und 20%
Ust-frei.
D.h. auf 80% der Kosten zuerst UST draufrechnen und dann 100% bei den Einnahmen aus selbstst. Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung dazurechnen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
zuerst werden die privaten und geschäftlichen Km im Verhältnis der Gesamt-Km errechnet.
Der so ermittelte private Anteil ist aufzuteilen in 80% umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch netto und 20 % umsatzsteuerfreien Eigenverbrauch.
Gruß
Lawrence
Vielen Dank zuerst einmal, Lawrence.
Leider ist Frau X total am Anfang der Buchhalterkarriere…
Der so ermittelte private Anteil ist aufzuteilen in 80%
umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch netto und 20 %
umsatzsteuerfreien Eigenverbrauch.
Das verstehe ich. Aber wie kommt es dann zur Einkommenssteuer?
Viele Grüße!
Hallo,
noch einfacher!
Man bucht die kompletten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe, dann den ermittelten Privatanteil als Betriebseinnahme dagegen und die so entstandene Differenz ermäßigt, im Rahmen des persönlichen Steuersatzes, die Einkommensteuer.
Gruß
Lawrence
Achso!
Vielen Dank, Lawrence!