Bastelkurs/ Selbständige Arbeit?

Hallo
Wenn eine Erzieherin nebenberuflich in Ihrer Freizeit Bastelkurse gibt, erzielt Sie dann Einkünfte gem. § 18 EStG ( Selbständige Arbeit) oder muss Sie dann ein Gewerbe anmelden?

Danke im Voraus für Eure Hilfe
knuffi102

Eine Erzieherin, die in ihrer Freizeit Kurse gibt, muss die Einkünfte, die sie mit den Kursen erzielt, selbstverständlich als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern. Ein Gewerbe müsste sie nicht anmelden, denn die unterrichtende Tätigkeit ist in Deutschland als freiberufliche zu betrachten.

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