Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gewerbliche

Hallo Zusammen,

ich sitze gerade an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit vom Finanzamt.

Also ich hab ein paar allgemeine Fragen.

  1. Das Datum der Gründung entspricht dem Anmeldedatum vom Gewerbeschein? Oder wann man die ersten Verträge mit Lieferanten oder Kunden eingeht?

  2. Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, entspricht da „im Jahr der Betriebseröffnung“ dem Kalenderjahr (zB wenn im Oktober 08 angefangen, ist es im Dezember Ende) oder ein ganzes Jahr (also im Oktober 09)?

  3. Bei den Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit, gibt man da die Lohnsteuer an? Insgesamt? (Für das ganze Jahr, geh ich mal von aus, also auch der Zeit, vor der Gründung, und die Zeit nach der Gründung, wenn im Nebenerwerb gegründet wird)

Jetzt hab ich noch eine letzte Frage, wird im ersten Jahr aus selbstständiger Zahlung 00,00 € akzeptiert? (Wenn es mit dem eigentlichen Handel später losgeht als geplant und die ersten umsätze erst 2009 zu erwarten sind)

Ich hoffe einer von euch kann mir hier weiterhelfen :wink:

Lieben Gruss

ich sitze gerade an dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit vom Finanzamt.

sehr allgemein formuliert !

  1. Das Datum der Gründung entspricht dem Anmeldedatum vom
    Gewerbeschein? Oder wann man die ersten Verträge mit
    Lieferanten oder Kunden eingeht?

das datum der gründung ist der erste pinselstrich, quasi die geistige geburt der geschichte…

  1. Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen,
    entspricht da „im Jahr der Betriebseröffnung“ dem Kalenderjahr

nur bis ende des kalenderjahres

  1. Bei den Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit, gibt
    man da die Lohnsteuer an?

nein, die einkünfte

Jetzt hab ich noch eine letzte Frage, wird im ersten Jahr aus
selbstständiger Zahlung 00,00 € akzeptiert?

es wird sogar ein verlust akzeptiert…

gruß inder

Erstmal danke für die Antwort!

  1. Das Datum der Gründung entspricht dem Anmeldedatum vom
    Gewerbeschein? Oder wann man die ersten Verträge mit
    Lieferanten oder Kunden eingeht?

das datum der gründung ist der erste pinselstrich, quasi die
geistige geburt der geschichte…

Also zB beim Businessplan schreiben, oder erst wenn das Gewerbe angemeldet wird. Da das Finanzamt doch bestimmt ab da auch alles Berechnet, wäre der Tag der ersten Ein- oder Verkäufe logischer, oder?
Auch wenn die rein theoretisch nach der Gewerbeanmeldung liegen?
Wäre ein Zukunftsdatum möglich?

  1. Bei den Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen,
    entspricht da „im Jahr der Betriebseröffnung“ dem Kalenderjahr

nur bis ende des kalenderjahres

danke

  1. Bei den Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit, gibt
    man da die Lohnsteuer an?

nein, die einkünfte

Sorry falsch ausgedrückt, ich meinte die Vorrauszahlungen (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer) aus EInkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

LG Rebecca

Erstmal danke für die Antwort!

  1. Das Datum der Gründung entspricht dem Anmeldedatum vom
    Gewerbeschein? Oder wann man die ersten Verträge mit
    Lieferanten oder Kunden eingeht?

das datum der gründung ist der erste pinselstrich, quasi die
geistige geburt der geschichte…

Also zB beim Businessplan schreiben, oder erst wenn das
Gewerbe angemeldet wird.

wenn die entscheidung zur aufnahme einer gewerblichen tätigkeit erfolgt ist und man dann die ersten schritte macht. das kann der gang am nächsten tag zum gewerbeamt sein, oder der kauf von fachliteratur…

  1. Bei den Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit, gibt
    man da die Lohnsteuer an?

nein, die einkünfte

Sorry falsch ausgedrückt, ich meinte die Vorrauszahlungen
(Einkommenssteuer, Gewerbesteuer) aus EInkünften aus
nichtselbstständiger Tätigkeit.

nein, man gibt die einkünfte an, wenn nach den einkünften gefragt ist. ist zwar vieles kompliziert, aber wo soll hier das problem sein ?

  1. Bei den Einkünften aus Nichtselbstständiger Tätigkeit, gibt
    man da die Lohnsteuer an?

nein, die einkünfte

Sorry falsch ausgedrückt, ich meinte die Vorrauszahlungen
(Einkommenssteuer, Gewerbesteuer) aus EInkünften aus
nichtselbstständiger Tätigkeit.

nein, man gibt die einkünfte an, wenn nach den einkünften
gefragt ist. ist zwar vieles kompliziert, aber wo soll hier
das problem sein ?

In dem Schreiben ist eine Tabelle, dort muss man die „Vorrauszahlungen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer)“ eintragen. Dort gibt es eine Spalte, Einkünfte aus… „nichtselbstständiger Tätigkeit“. Schreibt man dort, rein theoretisch, die Lohnsteuer des Jahres rein, in dem man die selbstständige Tätigkeit aufgenommen hat. Die Gesamte Lohnsteuer?

[MOD] Komplettzitat gekürzt

In dem Schreiben ist eine Tabelle, dort muss man die
„Vorrauszahlungen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer)“ eintragen.

nein, dort muss man, und so steht es auch dort, die voRaussichtlichen einkünfte eintragen…

steht doch deutlich da unter 3.1 ?