Ich habe nur eine konzeptionelle Frage zum §6 UStG - Steuerbefreiung durch eine Auslandslieferung. Mich interessiert, ob die Befreiung der Umsatzsteuer auch für Privatpersonen gilt.
Privatperson A ist in Deutschalnd ansässig, kauft ein Auto und liefert es an eine Privatperson z.B. nach Russland (also Drttland).
Wäre in diesem Fall eine Umsatzsteuerbefreiung möglich oder ist es aufgrund der Beleg- und Buchnachweispflicht nicht möglich?? Gäbe es andere Erleichterungen?
Wenn B die Ware direkt kaufen würde, besteht eventuell die Möglichkeit am so etwas wie dem „Tax Free“ teilzunehmen. Es gibt allerdings einige Besonderheiten bei Autos. Beim Zoll steht, dass man für der Export spezielle Ausfuhrkennzeichen braucht.
Da geht es um Ausfuhrlieferungen durch Unternehmer an Endverbraucher mit Wohnsitz im Drittlandsgebiet im Rahmen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs. Im vorgelegten Fall geht es aber um einen Verkauf durch einen Endverbraucher an einen Endverbraucher ins Drittlandsgebiet. Keiner der beiden ist laut Sachverhalt Unternehmer, also gibts auch keine USt-Befreiung, weil eh keine USt anfällt.
Die Ausfuhrlieferungen, von denen Du sprichst, sind USt-befreit, wenn die Ausfuhr nachgewiesen wird, und es gelten dafür bei Warenwerten bis 1.000 € vereinfachte Vorschriften (Bestätigung der Ausfuhr bei der Ausreise schlicht durch ein Dienstsiegel auf der Rechnung).
Für diese USt-Befreiung braucht man keiner „Taxfree-“, „Tax Refund-“, „Easy VAT-“ oder sonstwie Agency irgendwelche Handling Fees in den Rachen werfen. Das läßt sich ziemlich simpel zwischen Händler und Kunde erledigen.