Hallo,
nehmen wir an, der Arbeitnehmer hat aus nicht selbständiger Arbeit pro Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 EUR.
Er verfügt zudem über 2 vermietete Eigentumswohnungen. Eine davon (Wohnung A) hätte im betreffenden Jahr aufgrund erheblichen Sanierungsbedarfes nachweislich einen Verlust von 3.000 eingefahren. Die andere Wohnung (B) brachte zu versteuernde Erträge von 1.500 EUR.
Wie hoch wird das zu versteuernde Einkommen sein? Können die Verluste aus Wohnung A gegen die Gewinne aus Wohnung B gerechnet werden?
Können die verbleibenden Verluste dann noch gegen das Einkommen aus nichtselbständigher Arbeit gerechnet werden?
Ich hoffe, das war so verständlich. Freue mich auf kompetente Antworten.
LG
M.