Arbeiten nach §13b UStG

Für Bauleistungen, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung stellt, berechnet der Auftragnehmer mit dem Vermerk „Die Umsatsteuer wird nach § 13b Abs. 1 S.1 UStG vom Leistungsempfänger geschuldet“ keine Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber stellt diese MwSt seinem Auftraggeber in Rechnung und führt diese ans Finanzamt ab.
Darf er (AG)danach den Leistungslohn des Auftragnehmer (getellter Rechnungsbetrag) nochmal mit 19% versteuern (vom Leistungslohn abziehen) und muss diesen Betrag ans Finanzamt abführen?

Servus,

13b UStG greift dann, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Das heißt, das ist für ihn ein Nullsummenspiel: Rechnung über 10.000, darauf (nicht: davon abgezogen!!) USt 1.900, gleichzeitig abziehbare Vorsteuer 1.900, Ergebnis: Null mol Null is Null bliif Null…

Schöne Grüße aus der Kaigass

MM