gibt es eine höchstgrenze beim abschreiben? kann theoretisch eine EÜR so aussehen: einnahme 12.000 - ausgaben 5.000? natürlich vorrausgesetzt dem fall, die 5000 euro können durch reisekosten, recherchemittel ect. belegt werden.
außerdem: können freiberufler auf der EÜR ihre krankenkassenbeiträge die sie an die künstlersozialkasse zahlen geltend machen?
kennt sich jemand von euch aus? es wäre mir eine große hilfe.
Servus,
im vorgetragenen Sachverhalt ist keine Abschreibung zu erkennen.
Die Überschussrechnung könnte z.B. auch so aussehen:
Einnahmen 1.000 ./. Ausgaben 15.000 = Verlust 14.000.
Schöne Grüße
MM
die frage anders gestellt lautet: gibt es für alles eine höchstgrenze wie zum beispiel beim arbeitszimmer 1250 euro? beispiel fahrtkosten dürfen maximal 2000 euro abgeschrieben werden. oder berufsbekleidung maximal 500 euro ect.
Servus,
nein, die Sache mit dem Arbeitszimmer ist eine besondere Regelung. Es gibt einige Einschränkungen, z.B. bei Bewirtungen und bei Geschenken, auch bei Reisekosten teilweise, aber grundsätzlich ist alles Betriebsausgabe, was für den Betrieb ausgegeben wird.
Wenn auf die lange Sicht mehr Ausgaben als Einnahmen anfallen, ist es allerdings zweifelhaft, ob überhaupt die Absicht besteht, Gewinn zu erzielen. Das muß dann im Zweifelsfall nachweisbar sein, sonst heißt das Ganze Liebhaberei und ist nicht steuerbar.
Schöne Grüße
MM