Hallo Zusammen, ich hätte mal eine Frage.
Angenommen, man arbeitet als freiberuflicher Sprachlehrer an öffentlichen und privaten Schulen und nebenbei auch noch als Dolmetscher/Übersetzer.
Als Lehrer ist man normalerweise nach § 4, Abs. 21b) USt-Gesetz von der USt befreit.
Die Einnahmen aus der Übersetzertätigkeit, die jedoch umsatzsteuerpflichtig wären, sind aber gering und liegen so etwa bei 5.000 EUR.
Nun was soll man jetzt tun? Soll man jetzt die Betriebseinnahmen splitten: Einnahmen aus der Lehrertätigkeit und Einnahmen aus der Übersetzertätigkeit, dann wäre man nicht umsatzsteuerpflichtig, da die Einnamhen aus der Übersetzertätigkeit 17.500 Euro nicht übersteigen oder soll man das doch zusammen angeben? Aber wie funktioniert das denn mit der Zahlung der Umsatzsteuer? Müsste man dann 19% USt. von den Einnamhen aus der Übersetzertätigkeit bezahlen?
Und was soll man beachten, wenn man diese Übersetzerleistungen auch EU-weit anbieten will?
Danke für Eure Hilfe
John