Arbeitszimmer wird nicht mehr anerkannt - warum?

Hallo,
mit Steuerbescheid 2007 wurde das die letzten Jahre anerkannte Arbeitszimmer in der Privatwohnung nicht mehr vom FA zugelassen. Da der Unternehmer Dienstleister in mehreren Bereichen ist und gleichzeitig (allerdings neu seit 2007) ein Lager absetzt, argumentiert das FA ohne genauere Hinweise „…Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer konnten nicht berücksichtigt werden, weil das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellt (Gesetzesänderung ab 2007). Berücksichtigt werden konnten nur die Kosten für Ihr Lager…“

Kaum verwunderlich, dass die Lagerkosten nur ein Drittel der Arbeitszimmerkosten ausmachen…

Ist dies als Schuss ins Blaue zu werten oder gibt es tatsächlich eine triftige Gesetzesänderung dazu?

Zugegeben: nur ein Bruchteil der ArbeitsLEISTUNG wird im Büro erbracht, aber das Lager (ein Schuppen) wird als Abstellort für Hausmeistergerätschaften benötigt und hat kein eigenes Büro o.ä. - wahnwitzige Vorstellung, dass das FA erwartet, dass der Unternehmer mehrere Rasenmäher usw. auch mit in sein Büro im 2. Stock stellt.
Oder denken die doch so???

Wie könnte die Einspruchsbegründung aussehen?

Danke, Helge

  • wahnwitzige Vorstellung, dass das FA erwartet,
    dass der Unternehmer mehrere Rasenmäher usw. auch mit in sein
    Büro im 2. Stock stellt.
    Oder denken die doch so???

Bevor man solche Äußerungen von sich gibt, sollte man ein klein wenig sachlich bleiben und sich informieren.

Nicht das FA hat schuld, sondern die von dir gewählten Volksvertreter im Bundestag, die diese Gesetzesänderung beschlossen haben.

Hallo,

Ist dies als Schuss ins Blaue zu werten oder gibt es
tatsächlich eine triftige Gesetzesänderung dazu?

=> klar, sonst wäre der steuerbescheid rechtswidrig und das kann sich kein fa leisten (§ 4 Absatz 5 Nr. 6b EStG)

vg
e

Hallo,

neue Gesetzeslage.

Einspruch einlegen und ruhendes Verfahren beantragen. Hinweis geben auf laufende Musterverfahren vor dem BFH

Gruß
Lawrence

Einspruch einlegen und ruhendes Verfahren beantragen. Hinweis
geben auf laufende Musterverfahren vor dem BFH

nicht BFH; die verfahren sind alle noch vor den FG´s.

  • wahnwitzige Vorstellung, dass das FA erwartet,
    dass der Unternehmer mehrere Rasenmäher usw. auch mit in sein
    Büro im 2. Stock stellt.
    Oder denken die doch so???

Bevor man solche Äußerungen von sich gibt, sollte man ein
klein wenig sachlich bleiben und sich informieren.

…das WAR ein klein wenig sachlich - unter anderem lagert der Unternehmer auch bis zu 8,5 to Altkleider aus Sammlungen ein, die nehmen etwas mehr Platz weg als ein oder zwei Rasenmäher!

dies führt nun leider vom Thema weg

also Einspruch einlegen, ok.

wo findet ein normalsterblicher Kleinunternehmer ohne Steuerberater eigentlich solche Gesetzesänderungen?

Gruss, Helge

wo findet ein normalsterblicher Kleinunternehmer ohne
Steuerberater eigentlich solche Gesetzesänderungen?

=> im www

es gibt genügend seiten im netz, die sich mit steuerlichen themen befassen

http://www.steuerlinks.de/
http://www.konz-steuertipps.de/konz/steuertipps.html
[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Starts…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF Startseite/node.html? nnn=true)
z.b.

dann bringt die stiftung warentest jedes jahr ein extraheft heraus, was recht informativ ist.

ansonsten einfach mal googeln.

viele grüße
e