Kann man rechnungen vorziehen und versteuern?

moin,

meine frage lautet:

kann man, bei vorliegender Ist-versteuerung, rechnungen aus dem jahr 07, die erst 08 gezahlt wurden, trotzdem in 07 versteuern? geht grundsätzlich um die eink.st.

danke im voraus
herrB

Hallo,

ja, indem man auf Bilanzierung umstellt. Dann wirkt sich die Rechnung bereis bei Stellung als Forderung gewinnerhöhend aus.
Die Bilanzierungspflicht muss dann allerdings beibehalten werden.

Gruß
Lawrence