Hallo allerseits,
ich habe da mal eine generelle Logik-/Verständnisfrage:
Folgende Situation mit Bsp-Zahlen:
Jahr 2006:
Brutto-Einkommen: 38.000
Werbungskosten: 5.000
Sonderausgaben: 3.000
Zu versteuerndes Einkommen: 30.000
Rückerstattung: 5.000
Jahr 2007:
Mehr Bruttoeinkommen
Mehr Werbungskosten
Mehr Sonderausgaben
ABER: Weniger Rückerstattung.
Kannn es sein, dass eine solche Situation durch unterschiedliche Grenzsteuersätze bzw. Durchschnittssteuersätze zustande kommt? Falls ja, kann mir das jemand erklären?
Vielen Dank und viele Grüße
Tobias
Servus,
im EStG steht der Tarif, zu dem das zu versteuernde Einkommen versteuert wird. Ein Rückerstattungstarif ist im EStG nicht enthalten.
Die festgesetzte ESt ist das, was im vorliegenden Fall zu vergleichen ist, nicht die Differenz zwischen festgesetzter ESt und einbehaltener Lohnsteuer. Die festgesetzte ESt und alle Schritte vorher, von den Bruttoeinnahmen bis zum zu versteuernden Einkommen, stehen in den beiden Bescheiden, man kann sie nebeneinander legen und vergleichen.
Dafür, daß der LSt-Einbehalt unterschiedlich war, kann es zich Gründe geben, und keiner davon ist irgendwie relevant für die Besteuerung.
Schöne Grüße
MM