Pflicht zur Weiterbildung für Steuerberater

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es u.a. ein Gerichtsurteil, wonach Steuerberater dazu verpüflichtet sind, sich falchlich weiterzubilden. In dem Urteil soll angeblich konkret geregelt worden sein, dass das Lesen von Fachzeitschriften erforderlich ist.

Nun meine allgemein gehaltene Frage:
Reicht es aus, wenn man „nur“ etwa das „DStR“ abonniert oder sollten auch weitere Zeitschriften wie etwa „DB“ oder „BB“ herangezogen werden ? Womit kommt man am besten der Forderung des Urteils (sofern es dieses gibt) nach, wenn man nur von Zeitschriften ausgeht.

Vielen Dank und
mfG

Stefan

Hi !

In dem verlinkten Artikel wird auf die Rechtsquellen der Pflicht zur Weiterbildung eingegangen:

/t/gbr-ohne-gewinnabschoepfung/4813289/4

Im Übrigen wird es als ausreichend angesehen, wenn das BStBl (Teile I + II) gelesen werden. Die weiteren Fachzeitschriften sind also schon Zusatz.

BARUL76

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Hallo Barul,

Im Übrigen wird es als ausreichend angesehen, wenn das BStBl
(Teile I + II) gelesen werden. Die weiteren Fachzeitschriften
sind also schon Zusatz.

Okay, verstehe. Aber damit nimmt man ja noch nicht an den „aktuellen“ Fachdiskussionen der Berufskollegen und Wissenschaftler teil. Im Bundessteuerblatt wird darüber -m.W.- nicht berichtet.

Daher die Frage noch einmal etwas allgemeiner: Welchen Stellenwert hat die Fachzeitschrift „DStR“ ? Bedarf es weiterer Quellen um auf dem aktuellen Stand von Rspr. und Theorie/Praxis in Sachen Steuerrecht zu bleiben ?

MfG
Stefan

Ziele der Weiterbildung bei Steuerberatern
Hi !

Es stellt sich doch immer die Frage, was das Ziel jedes Einzelnen im Rahmen der Fortbildung ist. Natürlich reicht die DStR für einen allgemeinen Überblick aus, da hier auf alle Steuerarten und auch tangierende Rechtsgebiete eingegangen wird.

Will man sich allerdings spezialisieren, empfehlen sich eher Fachzeitschriften des entsprechenden Fachgebietes. Für die Umsatzsteuer z.B. Umsatzsteuer-Rundschau (UR), Umsatzsteuer-Berater (UStB), Umsatzsteuer und Verkehrssteuern (UVS).
Für Gesellschaftsrecht GmbH-Rundschau (GmbHR) oder GmbH-Steuerberater.

Ähnliches gilt auch für das Ertragsteuer-, Erbschaftsteuer- oder Verfahrensrecht.

Eine Zeitschrift, in der sämtliche Themen abgehandelt werden, kann m.E. die Tiefe einer Zeitschrift für Spezialthemen nicht erreichen.

Weiter stellt sich auch stets die Frage, wofür das Fachwissen benötigt wird? Soll es lediglich für die „normale“ Mandantenberatung reichen oder sollen damit auch Klagen geführt und gewonnen werden.

Letztendlich bleibt es eine Entscheidung des einzelnen Beraters. Ich persönlich lerne oft erst über die Wiederholung und lese daher mehrere Zeitschriften und Newsletter. Tauchen die gleichen Themen in mehreren Artikeln auf, schaue ich auch schon mal etwas genauer hin. Auch bei Themen, die mich sonst nicht so interessieren.

Auch die von dir angesprochenen DB und BB sind m.E. eher allgemeine Zeitschriften. Beide gehen weit weniger als die DStR auf steuerliche Themen ein. In DB werden vor Allem Fragen zur internationalen Buchführung (Entwicklung IAS, DRS, …) und das Steuerrecht tangierenden Rechtsgebiete (Arbeitsrecht, …) angesprochen.
Im BB wird das Steuerrecht noch mehr zurückgedrängt von den bereits in DB behandelten Themen, aber auch z.B. Sozialrecht und Wirtschaftsrecht (Vertragsrecht, …).

BARUL76

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