hi experttobe,
vielen dank soweit. nach gefühltem eindruck bin ich der erleuchtung nahe. mit etwas optimismus betrachtet fehlt mir jetzt nur noch eine klare bestätigung zu 1 oder 2 ungereimtheiten …
zu der Sache mit den 50% bzw. zur PKW-Nutzung insgesamt:
http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/U/Untern…
rzeuge.html
Viel Vergnügen!
oha.
das sieht wirklich nach einem vergnügen aus.
leider, (oder auch zum glück:wink: geht bei dem link in meinem IE nur eine 10m
lange weisse seite auf, in der wohl eigentlich etwas stehen sollte, nur sehe ich da eben nur weiss …
aber weil zahlen mehr sagen als worte,
mal meine frage ob die rechnung dann so richtig wäre :
kaufpreis = 9.000,- brutto, (keine MwSt enthalten)
AfA 3 jahre = 3.000,- (in anlage-EÜR2007 zeile 21)
bruttolistenpreis = 20.000,-
KFZ-Steuer = 100,-
pauschal-privatanteil:
12% BLP = 2400,- (in anlage-EÜR2007 zeile 10)
besteht aus:
80% USt-behaftet = 1920,- (zzgl. 364,80 abzuführende USt)
20% nettoteil = 480,-
1.) angenommen 2007 ist das 3. abschreibungsjahr :
KFZ-kosten :
versicherung (ohne Mwst) = 500,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
benzin (mit MwSt) = 700,- netto (anlage-EÜR2007 zeile 25)
AfA = 3000,- (in anlage-EÜR2007 zeile 21)
KFZ-kosten insgesamt, also 4300,- € (in anlage-EÜR2007 zeile ?keine?)
zumal die AfA schon 3000,- beträgt wäre eine kostendeckelung also garnicht möglich, weil AfA > 12%-pauschalbetrag.
ist das soweit korrekt ?
… wenn das so korrekt ist, dann würde ich sagen es ist eine komplette fehlplanung einen gebrauchtwagen dem betriebsvermögen zuzuordnen, und dann die 1%-methode anzuwenden, besonders wenn der kaufpreis ohne MwSt war.
sehe ich das richtig ?
2.) angenommen 2007 ist der PKW voll abgeschrieben :
KFZ-kosten :
versicherung (ohne Mwst) = 500,- (anlage EÜR2007 zeile 25)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
benzin (mit MwSt) = 700,- netto (anlage EÜR2007 zeile 25)
AfA = keine
KFZ-kosten insgesamt, also 1300,- (in anlage EÜR2007 zeile 25 und selber betrag in zeile 10 als gedeckelte kosten, anstelle des 2400 pauschbetrags)
ist das soweit korrekt ?
dann bleiben wir bei dem kostendeckel-fall 2.) und weiter geht’s zur USt, bzw. zu der besagten sonderregel die mir nicht so recht in den kopf will.
>>
Das BMF Schreiben vom 27.08.04 erlaubt im Falle der Kostendeckelung bei der 1% Methode eine sachgerechte Schätzung der Umsatzsteuer. Liegen keine Schätzwerte vor, wird von 50% Privatnutzung ausgegangen. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer wie folgt berechnet: