KFZ 1% kostendeckelung wie in EÜR eintragen ?

hallo,

wenn die KFZ-privatanteil-1%-pauschale eine größere summe als die realen betriebskosten ergibt, dann wird die „kostendeckelung“ angewendet.
d.h. der pauschale privatanteil soll nicht größer sein, als die realen laufenden KFZ-kosten.

wie trägt man diese kostendeckelung richtig in die anlge EÜR ein ?
bzw. wie wird das gegen gerechnet ?

ich sehe 2 möglichkeiten :

1.)
wird der 1%-pauschal-privatanteil bis zu den tatsächlichen betriebskosten reduziert ?
(bei anlage EÜR-einnahmen / private KFZ-nutzung pos.106 und 108)

oder

  1. wird der reale KFZ-betriebskosten betrag bis zum 1%-pauschal-privatanteil erhöht ?
    (bei anlage EÜR-ausgaben / KFZ-kosten pos. 140 bzw 143)

… oder sind beide varianten möglich ?
… oder geht das irgendwie ganz anders ?

grüße,
foh

moin!

1.)
wird der 1%-pauschal-privatanteil bis zu den tatsächlichen
betriebskosten reduziert ?

=> genau das

Bsp:

1%-Anteil: 5.000 €

tatsächliche Kosten: 2.500 €

somit 1%-„Kostendeckelung“: 2.500 €

Totalgewinn: 0,00 €

Hier nochwas zum Thema PKW-Nutzung:

http://www.steinbau.net/iris/pdf/pdf_zu_seite_213_sc…

vg
e

1.)
wird der 1%-pauschal-privatanteil bis zu den tatsächlichen
betriebskosten reduziert ?

=> genau das

Bsp:

1%-Anteil: 5.000 €

tatsächliche Kosten: 2.500 €

somit 1%-„Kostendeckelung“: 2.500 €

Totalgewinn: 0,00 €

ok. scheint mir so auch logisch.

(allerdings hat besagter STB von Unternehmer das scheinbar anders gemacht, denn in der Zeile 25 und 27 „KFZ-Kosten“ in der anlage EÜR steht ein wesentlich höherer betrag, ca. 1000,-€ mehr, als die realen betriebskosten sind. … hm …)

wenn ich das richtig verstehe, und in der anlage EÜR alles richtig eingetrage wurde, dann sollte der betrag der für private KFZ-betriebskosten (in anlage EÜR zeile 10) eingetragen wurde (privatanteil kfz-betriebskosten nach 1%-methode), also unter keinen umständen einen höheren wert darstellen, als der wert der unter KFZ-betriebskosten lt.belege (in anlage eür zeile 25 - laufende und feste KFZ betriebskosten)eingetragen wurde …
und der in zeile 25 eingetragene wert sollte immer den realen ausgaben lt. belege entsprechen !

… sehe ich das so erstmal richtig !?

ist die jährlichen abschreibung des KFZ (insofern eine bsteht) bei der kostendeckelung zu den laufenden und festen KFZ-kosten hinzuzuaddieren, bevor die kostendeckelung angewendet werden kann ?

… dies alles betrifft die Anlage EÜR, gehört also zu der ESt, richtig ?

im zuvor geposteten aktikel steht dann noch der link zu der erklärung wie mit der USt bei der kostendeckelung verfahren werden kann.

wenn ich es richtig verstehe, dann besagt dieser artikel,
daß man im fall der kostendeckelung nur 50% der vorsteuer aus den realen kfz-kosten als USt einnahme verbuchen muss, … richtig ?!
(… in diesem fall sicherlich ohne die beträge der kfz-abschreibung, oder ?!)

diese 50% regulierung gild aber nur für die USt.
für die ESt (also in der anlage EÜR) ist es nicht zulässig nur 50% der realen KFZ ausgaben als Privatnutzung anzugeben, … oder doch !?
(hm … rein logisch müsste das in der ESt ja auch so greifen, denn auch hier ist schließlich von mindestens 50% betrieblicher nutzung auszugehen)

durch diese 50% USt regulierung wäre jetzt ja (rein intuitiv) ein scenario denkbar, indem es von vorteil sein könnte, wenn man die ein oder andere tankquittung einfach nicht als ausgabe verbucht, um in den „genuss“ der kostendecklung zu kommen, und somit USt zu „sparen“.
richtig ?

vielen dank für ergänzugen und ggf. berichtigungen …

beste grüße,
foh

ist die jährlichen abschreibung des KFZ (insofern eine bsteht)
bei der kostendeckelung zu den laufenden und festen KFZ-kosten
hinzuzuaddieren, bevor die kostendeckelung angewendet werden
kann ?

=> ja

… dies alles betrifft die Anlage EÜR, gehört also zu der
ESt, richtig ?

=> egal

zu der Sache mit den 50% bzw. zur PKW-Nutzung insgesamt:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/U/Untern…

Viel Vergnügen!
e

hi experttobe,

vielen dank soweit. nach gefühltem eindruck bin ich der erleuchtung nahe. mit etwas optimismus betrachtet fehlt mir jetzt nur noch eine klare bestätigung zu 1 oder 2 ungereimtheiten …

zu der Sache mit den 50% bzw. zur PKW-Nutzung insgesamt:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/U/Untern…

rzeuge.html

Viel Vergnügen!

oha.
das sieht wirklich nach einem vergnügen aus.
leider, (oder auch zum glück:wink: geht bei dem link in meinem IE nur eine 10m

lange weisse seite auf, in der wohl eigentlich etwas stehen sollte, nur sehe ich da eben nur weiss …

aber weil zahlen mehr sagen als worte,
mal meine frage ob die rechnung dann so richtig wäre :

kaufpreis = 9.000,- brutto, (keine MwSt enthalten)
AfA 3 jahre = 3.000,- (in anlage-EÜR2007 zeile 21)
bruttolistenpreis = 20.000,-
KFZ-Steuer = 100,-

pauschal-privatanteil:
12% BLP = 2400,- (in anlage-EÜR2007 zeile 10)
besteht aus:
80% USt-behaftet = 1920,- (zzgl. 364,80 abzuführende USt)
20% nettoteil = 480,-

1.) angenommen 2007 ist das 3. abschreibungsjahr :

KFZ-kosten :
versicherung (ohne Mwst) = 500,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
benzin (mit MwSt) = 700,- netto (anlage-EÜR2007 zeile 25)
AfA = 3000,- (in anlage-EÜR2007 zeile 21)
KFZ-kosten insgesamt, also 4300,- € (in anlage-EÜR2007 zeile ?keine?)

zumal die AfA schon 3000,- beträgt wäre eine kostendeckelung also garnicht möglich, weil AfA > 12%-pauschalbetrag.

ist das soweit korrekt ?
… wenn das so korrekt ist, dann würde ich sagen es ist eine komplette fehlplanung einen gebrauchtwagen dem betriebsvermögen zuzuordnen, und dann die 1%-methode anzuwenden, besonders wenn der kaufpreis ohne MwSt war.

sehe ich das richtig ?

2.) angenommen 2007 ist der PKW voll abgeschrieben :

KFZ-kosten :
versicherung (ohne Mwst) = 500,- (anlage EÜR2007 zeile 25)
KFZ-Steuer (ohne Mwst) = 100,- (anlage-EÜR2007 zeile 25)
benzin (mit MwSt) = 700,- netto (anlage EÜR2007 zeile 25)
AfA = keine
KFZ-kosten insgesamt, also 1300,- (in anlage EÜR2007 zeile 25 und selber betrag in zeile 10 als gedeckelte kosten, anstelle des 2400 pauschbetrags)

ist das soweit korrekt ?

dann bleiben wir bei dem kostendeckel-fall 2.) und weiter geht’s zur USt, bzw. zu der besagten sonderregel die mir nicht so recht in den kopf will.

>>
Das BMF Schreiben vom 27.08.04 erlaubt im Falle der Kostendeckelung bei der 1% Methode eine sachgerechte Schätzung der Umsatzsteuer. Liegen keine Schätzwerte vor, wird von 50% Privatnutzung ausgegangen. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer wie folgt berechnet:

oops,

jetzt habe ich grade nochwas neues gelesen:

II. Keine Besteuerung der privaten Verwendung bei fehlendem
Vorsteuerabzug

http://www.traum-projekt.com/forum/attachments/37755…

dazu eine ganz wichtige frage :
wenn man das KFZ ohne MwSt kauft, muss man dann überhaupt USt auf die privatanteile abführen ?

nee, oder ?

allerdings verstehe ich absatz 3 aus dem document dann auch wieder nicht.
ist die folge, dann zwingend, daß die vorsteuer aus benzin und anderen laufenden kosten dann auch nicht (voll-)erstattet wird ?
oder nur teilweise ? wie berechnet man dann die privat/betrieblich aufteilung ?
50/50 ? … und wenn, wie wird das dann wieder gebucht ??
oder habe ich das falsch verstanden (hoffe ich) ?
…beschreibt absatz 3 vielleicht nur den fall wenn man garkeine privatanteile verbucht ?

guten morgen,
foh